Eigenheimzulage bei Trennung

Hallo,
ich hoffe mal Ihr könnt mir mal helfen.

An die Steuerexperten:

Folgender Fall,

Eine Freundin hat sich im Jahr 2001 ein Haus mit Ihrem Mann gekauft.
Die Eigenheimzulage wurde beantragt und jedem Ehepartner stand 600 und paar zerquetschte Euros zu (gesamt 1250,-- Euro)

Vor 2 Jahren gabs die Trennung
Das haus wurde letztes jahr (2005) auf meine Freundin umgeschrieben.

Scheidung wurde rechtskräftig zum 01.02.2006

Nun musste sie dem Finanzamt mitteilen das Sie geschieden ist, und das Sie die volle Eigenheimzulage erhalten sollte.

Heute bekam sie eine Antwort das laut § 26 Absatz 1 estg objektverbrauch eingetreten ist und das Sie keinen Anspruch mehr hätte…

Das kann doch nicht sein???

Hätte Sie den Antrag letztes jahr stellen sollen wo es noch die Eigzul gab???

Sie hat doch den gesammten Kredit an der backe, also müsste Ihr doch der Anspruch weiterlaufen???

Gibt es irgendein Schlupfloch???

Z.B. Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde § 6 Abs. 2 EigZulG geändert

Wer kann mir dabei helfen…

Hallo,

deine persönlichen steuerlichen Probleme dürfen hier aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

Dafür gibt es eine FAQ:1129

Gruß

Opel

Hallo Opel…
ich kenne mich hier nicht so gut aus…
kann mir keiner hierbei helfen…
gruß

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Hallo Opel…
ich kenne mich hier nicht so gut aus…
kann mir keiner hierbei helfen…
gruß

Hallo,

du musst deine Frage allgemein formulieren, z. B. „Person A lässt sich von B scheiden, wie sieht es mit… aus?“

Gruß
ajlav