Liebe Leute,
wie sieht es mit der Eigenheimzulage aus, wenn ein Ehepaar sich trennt und einer der Partner auszieht. (Frage natürlich nur aus akademischen Interesse! Falls jemand an meinem Motiven zweifelt: Ich bin glücklich verheiratet und unsere 10e Förderung ist schon vor etlichen Jahren ausgelaufen.)
Annahmen:
- Baubeginn vor 2005
- Trennung nach 2006
- Beiden gehört das Haus zur Hälfte.
- Es gibt ein gemeinsames Kind
Meine Meinung:
A. Grundsatz
Nach § 9 II EigZulG kann „bei mehreren anspruchsberechtigten Eigentümer jeder den Fördergrundbetrag entsprechend seinem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.“
Nach § 4 EigZulG besteht der Anspruch nur dann, wenn „der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt“.
Damit hätte der ausziehende Partner nach seinem Auszug grundsätzlich keinen Anspruch auf Eigenheimzulage. Der bleibende Partner hätte aber nur einen halben Anspruch weil ihm das Haus nur zur Hälfte gehört.
B. Besonderheit unentgeltlich Überlassung
Nun heißt es in § 4 Satz 2 EigZulG aber weiter: „Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung zu Wohnzwecken überlassen wird.“ Wenn der ausziehende Partner also seinem gemeinsamen Kind „seine Hälfte“ des Hauses unentgeltlich überläßt, hätte er auch weiterhin Anspruch auf Eigenheimzulage.
C. Übertragung des Anteils
Nicht klar ist mir die rechtliche Situation, wenn der ausziehende Partner seinen Anteil an den bleibenden übertragen würde. Käme dann §9 II nicht mehr zur Anwendung, weil ja nun kein Miteigentumsanteil besteht oder bliebe eine nachträgliche Änderung der Eigentumsverhältnisse außer Betracht. Würde es ggf. eine Rolle spielen, ob der Anteil unentgeltlich oder entgeltlich übertragen würde?
Was meint Ihr? Bin gespannt ob ich richtig liege. Und vorab vielen Dank für jede qualifizierte Beteiligung an der Diskussion.
Herzliche Grüße (und ein gesegnetes Weihnachtsfest)
Conrad