Eigenheimzulage bei Trennung

Hi,

A und B erscheinen mir als richtig

C. Übertragung des Anteils

Nicht klar ist mir die rechtliche Situation, wenn der
ausziehende Partner seinen Anteil an den bleibenden übertragen
würde. Käme dann §9 II nicht mehr zur Anwendung, weil ja nun
kein Miteigentumsanteil besteht oder bliebe eine nachträgliche
Änderung der Eigentumsverhältnisse außer Betracht. Würde es
ggf. eine Rolle spielen, ob der Anteil unentgeltlich oder
entgeltlich übertragen würde?

Die Eigenheimzulage kann fortgeführt werden, siehe
http://www.neubau.de/Artikel-Detail-Recht.80+M58e71d…

Dort ist auf den Erlass LfSt Bayern, 9.1.2006, EZ 1150 - 1 St 32/St 33 hingewiesen. Den Originaltext habe ich auf die Schnelle im Internet nicht gefunden.
Zitat daraus: „Nach Wegfall der Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG ist eine solche Fortführung der noch durch den anderen Ehegatten begonnenen Förderung nur möglich, wenn beim übernehmenden Ehegatten noch kein Objektverbrauch aus anderen Objekten eingetreten ist (Rz. 39 des BMF-Schreibens vom 21.12.2004, a.a.O.).“

Schöne Grüße
C.