Eigenheimzulage bei Umzug ins Ausland gestrichen?

ich habe folgende Frage:

Ich habe ein Haus in Deutschland, in nahe Zukunft möchte ich wegen steuerlichen Vorteilen nach Frankreich umziehen.

Inzwischen wird mein Haus in Deutschland leer stehen eventuell wohnt meine Schwiegermutter unentgeltlich bei mir und ich werde weiter in DE arbeiten.

Wird dann meine Eigeheimzulage auf mein Haus gestrichen oder läuft sie weiter?

in Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

Grüße
Renja

Hallo,
Eigenheimzulage gibt es, wenn man selbst das Objekt bewohnt. Wenn du also wegziehst, fällt dann auch die EHZ weg.

Beatrix

ok… wenn ich ganz wegziehen,das kann vieleicht stimmen so… aber ich möchte 3 Monate im Jahr auch in De wochnen. Ich habe nicht vor meine Immobilien in De zu verkauft oder vermieten an Fremden, es bleibt in meinem Besitz , nur überlasse sie unentgeltlich meiner Schwiegermutter.

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Hallo,

Eigenheimzulage gibts nicht bloß bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, sondern auch bei unentgeltlicher Überlassung an Angehörige:

http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__4.html

Aber Anspruch auf EHZ haben bloß Leute, die in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind:

http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__1.html

Unbeschränkte ESt-Pflicht ist gleichzeitig in D und F möglich, wenn in beiden Ländern ein Wohnsitz besteht. Die (abstrakte) ESt-Pflicht ist nicht davon abhängig, welcher Staat das (konkrete) Besteuerungsrecht hat und auch nicht davon, welcher Staat gem. Doppelbesteuerungsabkommen als Ansässigkeitsstaat gilt.

Bei Einkünften aus D (z.B. Grenzgänger) ist auch die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag gem. § 1 Abs 3 EStG möglich.

Schöne Grüße

MM

Hallo Beatrix,

wo steht das? In meiner Ausgabe des EigZulG steht in den §§ 1 und 4 was anderes.

Schöne Grüße

MM