ok… wenn ich ganz wegziehen,das kann vieleicht stimmen so… aber ich möchte 3 Monate im Jahr auch in De wochnen. Ich habe nicht vor meine Immobilien in De zu verkauft oder vermieten an Fremden, es bleibt in meinem Besitz , nur überlasse sie unentgeltlich meiner Schwiegermutter.
Unbeschränkte ESt-Pflicht ist gleichzeitig in D und F möglich, wenn in beiden Ländern ein Wohnsitz besteht. Die (abstrakte) ESt-Pflicht ist nicht davon abhängig, welcher Staat das (konkrete) Besteuerungsrecht hat und auch nicht davon, welcher Staat gem. Doppelbesteuerungsabkommen als Ansässigkeitsstaat gilt.
Bei Einkünften aus D (z.B. Grenzgänger) ist auch die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag gem. § 1 Abs 3 EStG möglich.