Guten Tag,
wenn jmd seine ETW ab dem 04.01.2010 vermieten möchte und bis dahin dahin selber dort wohnt, bekommt er dann die volle Eigenheimzulage fürs Jahr 2010?
Guten Tag,
wenn jmd seine ETW ab dem 04.01.2010 vermieten möchte und bis dahin dahin selber dort wohnt, bekommt er dann die volle Eigenheimzulage fürs Jahr 2010?
Hallo,
Fundstelle
http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__11.html
Absatz3
Gruss Helmut