Hallo,
ich habe in einem Fachbuch für Steuern („Steuerkompass“) gelesen, dass bei unverheirateten Paaren jeder Miteigentumsanteil an einem Haus als _volles_Objekt_ betrachtet wird.
Wenn also der Miteigentumsanteil höher ist als die 2,5% der Bemessungsgrundlage, dann müsste doch jedem der beiden unverheirateten Partner die volle Förderung von 1278,- Euro zustehen - oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus!
Hallo Spanier,
abgesehen davon, dass seit Jahresbeginn nur noch max. 1% gefördert werden und der Höchstbetrag nur noch 1.250,-- € beträgt, sieht das Finanzamt das leider anders. Beispiel: Kaupfpreis 150.000,-- €, 1% = 1.500,-- €, max. Förderung jedoch 1.250,-- €, die entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt werden.
Als „volles Objekt“ wird es lediglich angesehen, wenn es um den Objektverbrauch geht. Das heisst, sollte dieses Paar nicht zuvor heiraten, kommt die Förderung eines zweiten Objektes nicht mehr in Frage.
Freundliche Grüße
wolle
ich habe in einem Fachbuch für Steuern („Steuerkompass“)
gelesen, dass bei unverheirateten Paaren jeder
Miteigentumsanteil an einem Haus als _volles_Objekt_
betrachtet wird.
Wenn also der Miteigentumsanteil höher ist als die 2,5% der
Bemessungsgrundlage, dann müsste doch jedem der beiden
unverheirateten Partner die volle Förderung von 1278,- Euro
zustehen - oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus!
Danke - und gleich noch eine Frage…
Hallo Wolle,
danke für die Antwort! Das wär wohl auch zu schön gewesen, um war zu sein…
Ich hab gleich noch eine Frage: Im Jahr der Entstehung ist doch der „Erhaltungsaufwand“ als absetzbar (Werbungskosten). Gilt dies ausschließlich für vermietete Objekte oder auch für selbstgenutzte?
Auch hier vielen Dank im Voraus!
Der Spanier
Nochmals Hallo, Spanier,
auch hier leider die wahrscheinlich für Dich ungünstigere Antwort: außer der Eigenheimzulage gibt´s bei selbstgenutzten Immobilien absolut null sonstige Vergünstigungen.
wolle