Eigenheimzulage bei Vererbung?

Wenn jemand von seinen Eltern ein Haus erbt, diese aber keine Eigenheimzulage bezogen, das der Bau kurz vor Gesetzesentwurf vollendet war, hat er einen Anspruch auf die Eigenheimzulage?

Wie gesagt, die Eltern bezogen keine Eigenheimzulage, weil der Bau vollenet war, bevor das Gesetz kam.

Hallo Vitali,

im Jahr 2000 wurde die Möglichleit für Erben zur erstmaligen Inanspruchnahme geändert.

Demnach geht derjenige, der das Objekt unentgeltlich erwirbt leer aus.Es sei denn Du zahlst Miterben aus oder übernimmst Schulden.
Hast Du 4 Miterben und zahlst die aus, so kann mann 4/5 geltend machen.

Des Weieteren ist die Übernahme der Eigenheimzulage des Erblassers unnter bestimmten Bedingungen (die üblichen) möglich. Liegt bei Dir nicht vor.

Nur für An- und Umbauten beteiligt sich der Staat mit einem Zinssatz von 2,5% der Bausumme, max. 10.224 €.

Gruss Steve

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Hallo,

da Du 2,5% bzw. 5% des Erwerbspreises!!! (mit den entsprechenden Obergrenuzen…) als Eigenheimzulage bekommst, ergibt sich nach der Prozentrechnung logisch, das keine Eigenheimzulage gezahlt wird, wenn es keinen Erwerbspreis gibt.

Gruß,
Micha

Hallo,
wir übernehmen das Haus unserer Mutter und zahlen meine Schwester aus. Wir müssen über 50 TEUR ausbezahlen. Bekommen wir dann nicht die vollen 2,5 % also max. € 1278,00 an Eigenheimzulage???

Vielen Dank für Eure Hilfe