Liebe Experten,
ich habe folgenden Frage:
Wir bauen derzeitig ein EFH. 30% der Gesamtfläche werden für ein Fotostudio genutzt, das im eigens „tiefergelegten“ Keller untergebracht ist. Zusätzlich werden Garage + Arbeitszimmer ausschließlich für die freiberufliche Tätigkeit genutzt.
Ein extra Kellereingang war nicht möglich.
Was kann man steuerlich absetzen (anteilige Darlehenszinsen, anteilige Gebäudeabschreibung, beides?,anteilige Betriebskosten)? Im WWW bin ich leider nicht fündig geworden. Vielen Dank für Eure Hilfe
Volker
Hi Volker,
hoffe mein TipJ kommt nicht all zu spät, wobei ich dir generell empfehlen würde einen wirklichen Experten zu Rate zu ziehen da es um muchos Kohle geht:
Wir bauen derzeitig ein EFH. 30% der Gesamtfläche werden für ein
Fotostudio genutzt, das im eigens „tiefergelegten“ Keller untergebracht ist.
Wenn es eine freiberufliche und Umsatzsteuerfreie Tätigkeit ist entfällt zuerst die Möglichkeit von 30% der Baukosten die Vorsteuer erstattet zu bekommen - ginge optimal wenn du das Atelier im Anschluß von eurer GbR mieten würdest.
Zusätzlich werden Garage + Arbeitszimmer ausschließlich für die
freiberufliche Tätigkeit genutzt.
Somit zu 100% als Betriebsausgaben ansetzbar, denk`aber auch daran das was immer als Betriebsvermögen aktiviert wird bei Entnahme (zB. Verkauf o. spätere private Nutzung) zu versteuern ist.
Was kann man steuerlich absetzen (anteilige Darlehenszinsen, anteilige
Gebäudeabschreibung, beides?,anteilige Betriebskosten)?
Genau dieses: zu 100% alle Kosten die durch den Betrieb/deine Geschäftstätigkeit veranlaßt sind (zB. Bodenbelag + zuordnenbare Nebenkosten des Arbeitszimmers/Garage etc.) und anteilig (30%)die Kosten die nicht direkt sondern nur im Wege der prozentualen Aufteilung bzw. Schätzung erfaßt werden (allg. Nebenkosten wie Schornsteinfeger/Grundsteuer und die anteiligen Zinsen/AfA)
Wünsch euch viel Glück
NoahDilar