Lieber Experte,
als Laie in Bezug auf das Thema „Eigenheimzulage“ habe ich momentan
eine Meinungsverschiedenheit mit meinem örtlichen Finanzamt.
Hintergrund:
Vor 5 Jahren habe ich eine Eigentumswohnung von meinen Eltern gekauft
und bin nach einigem Hin-und-her auch in den Genuss der
Eigenheimzulage gekommen. Im Juli letzten Jahres habe ich nun mit dem
Bau einer Doppelhaushälfte begonnen und die Eigentumswohnung an meine
Tante weiterverkauft (September 2006, Kaufpreiszahlung Okt. 2006,
gleicher Preis, den ich an meine Eltern gezahlt habe). Im
Notarvertrag steht ausdrücklich geschrieben, dass ich frühestens im
April diesen Jahres aus der Wohnung ausziehen werde - somit ist es
doch noch (meiner Meinung) selbstgenutztes Wohneigentum. Das
Finanzamt hat mir nun einen Brief zukommen lassen, in dem steht, dass
ich für das Jahr 2007 nicht mehr berechtigt bin, die Eigenheimzulage
zu beziehen (Grundbesitzabgaben sind bis zum Auszug jedoch weiter zu
zahlen!) Nach einem Einspruch meinerseits wurde mir lediglich
telefonisch mitgeteilt (!), dass ich doch noch meinen Einspruch
zurückziehen sollte, da der Fall ansonsten an die Rechtsabteilung
weitergeleitet wird. Habe ich in diesem Fall tatsächlich keinen
Anspruch mehr auf die Eigenheimzulage? Oder kann ich diese evtl. auch
für das Folgeobjekt (Doppelhaushälfte) übertragen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Thorsten