Entschuldigt bitte das Doppelposting, aber es eilt wirklich:
Eben fällt mir siedend heiß ein, daß ich für mein in diesem Jahr gekauftes Haus noch keine Eigenheimzulage nach altem Recht
beantragt habe. Gleich ist es 18 Uhr. Habe also noch 6 Stunden, um etwas zum Finanzamt zu tragen.
Reicht es, wenn ich formlos mit beigefügtem Kaufnachweis die Eigenheimzulage beantrage?
Ich habs verpennt. Es eilt jetzt wirklich.
Danke schon mal für Hilfe auf den letzten Drücker.
es genügt, dass du dein haus in 2002 gekauft hast. der antrag ist nicht fristgebunden und kann auch in 2003, 2004 oder 2005 (bis zum eintritt der festsetzungsverjährung) für das jahr 2002 noch eingereicht werden.
viel freude im neuen haus
gunnar
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meines Wissens nach müssen dann aber noch zwei Bedingungen erfüllt sein, nämlich Übergang Besitz, Nutzen und Lasten sowie Einzug in 2003. Ansonsten muss es im Kaufvertrag stehen, dass dies erst in 2003 erfolgt, sonst besteht kein Anspruch mehr auf die Eigenheimzulage im „alten Sinn“.
Wir hatten das Thema nämlich gerade, weil wir ( Kapitalanlage )mit meiner Schwester ( zur Selbstnutzung ) ein 3-Familienhaus gekauft haben.
Oder hast du da andere Kenntnis? Das war nämlich super schwierig, das noch mit den nötigen Anforderungen für meine Schwester hinzubekommen!
ein freundlicher Neujahrsgruß
Ute
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Danke an alle, die mir mit Details weitergeholfen haben.
Das Thema Eigenheimzulage hat sich für mich wohl erledigt. Ich hörte zunächst nur vom Maximalbetrag, den ich ungerne einfach verfallen lassen würde. Nach genauem Hinsehen aber schmolz dieser Betrag wie Butter in der Sonne. Aufwand für fast nichts. Neubau, Kinder im Haushalt, Ausschöpfen der Maximalförderung über entsprechend hohen Kaufpreis, vorwiegend private Nutzung, Bezug in 2002 … ist alles bei mir nicht.
Die von Dir genannten Bedingungen hatte ich als erfüllt vorausgesetzt.
Aber selbst wenn bei Übergang von Nutzen und Lasten noch in 2002 der Einzug in 2002 nicht mehr erfolgt sein sollte, kann Eigenheimzulage ab Beginn der Eigennutzung gestellt werden. Es geht zwar dann 1 Jahr der Eigenheimzulage (das für 2002) verloren, aber 7 Jahre Förderung sind immer noch besser als keine Förderung!
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