Hallo,
hier eine dringende Anfrage einer Freundin von mir. Ich hoffe ihr könnt mir/ihr weiterhelfen.
Hallo,
ich habe mit meinem Partner im Jahre 1989 ein Haus gekauft. Die
Eigenheimzulage wurde in voller Höhe von uns in Anspruch genommen.
Durch die Scheidung (2003) wurde auch das Haus zwischen uns
aufgeteilt, ich wurde ausbezahlt und mein Ex-Mann steht nun als
alleiniger Eigentümer im Grundbuch, dies wurde notariell bescheinigt.
Mit dem mir nun zur Verfügung stehenden Geld wollte ich mir eine
Eigentumswohnung kaufen. Da von der Bundesregierung die Abschaffung
der Eigenheimzulage für nächstes geplant ist, wollte ich mir die
Wohnung noch in diesem Jahr kaufen. Bei diversen
Wohnungs-Besichtigungen haben mir auch immer die Makler bestätigt,
dass die Zulage bei Kauf in 2003 auf jeden Fall gewährt wird. Nun
habe ich erfahren, das die Eigenheimzulage objektbezogen abgerechnet
wird, und dass das Finanzamt keine Eigenheimzulage mehr für mich
gewährt, da diese bereits mit dem Hauskauf von 1989 abgegolten sind.
Stimmt diese Aussage oder kann ich ganz normal die Eigenheimzulage
für gekauftes Wohneigentum beantragen ?
Vielen Dank!
Vince