Eigenheimzulage (EHZ) nach Zwangsversteigerung

Hallo,

ich weiß, dass momentan große Unsicherheit in Bezug auf den Fortbestand der EHZ besteht. Dennoch benötige ich einige Informationen oder wenigstes begründete Meinungen zu folgendem Problem:

Ich habe eine ETW aus einer Zwangsversteigerung erworben (November 2003). Diese ist jedoch noch vermietet. Von meinem Sonderkündigungsrecht habe ich Gebrauch gemacht (zum März 2004).

Nun meine Frage: wie stehen meine Chancen auf EHZ, wenn:

Zuschlag, amtlicher Bescheid (ich bin Ersteher und habe somit Übergang von Nutzen und Lasten): 2003
Eintragung im Grundbuch: vorrauss. 2004
Verteilungstermin: kann ich noch beeinflussen
Kündigung wegen Eigenbedarf: 2003 (gelte ich dann als Vermieter bis 2004?)
Eigennutzung ab April 2004

Habe etwas Bedenken, dass mir mein kurzer Auftritt als Vermieter den Anspruch verhindert. Dass mir soundso ein Jahr der Förderung verloren geht ist schon klar. Es sei denn, ich kann die Mieter überzeugen, mich noch in 2003 in ein Zimmer der Wohnung einziehen zu lassen :smile:

Danke für Eure Antworten

Hi Rudi,

du hasst bereits Anspruch auf die Eigenheimzulage als wirtschaftlicher Eigentümer (bei Anschaffung reicht wirtschaftliches Eigentum), also mit Lasten- Nutzenwechsel. Ergibt sich aus § 39 Abs. 2 AO.

Ob das mit dem einen Zimmer so klappt, weiss ich nicht, bezweifle es aber , da Du die Wohnung ja nicht tatsächlich selbst nutzt.

Gruss Steve

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das hört sich gut an. Auf das eine Jahr der Förderung muss ich dann halt verzichten. Finde ich aber nicht tragisch, solang mir der Anspruch auf die weiteren Jahre nicht verloren geht.

Ich hatte nur bedenken, weil das Objekt zum Zeitpunkt des Erwerbs vermietet war. Somit habe ich ja kein Eigenheim gekauft sondern bin ein Ein-Mann-Wohnungsunternehmen geworden und führe dieses erst in 2004 der persönlichen Nutzung zu. Aber manchmal sollte man nicht zu kompliziert denken.