Hallo,
ich weiß, dass momentan große Unsicherheit in Bezug auf den Fortbestand der EHZ besteht. Dennoch benötige ich einige Informationen oder wenigstes begründete Meinungen zu folgendem Problem:
Ich habe eine ETW aus einer Zwangsversteigerung erworben (November 2003). Diese ist jedoch noch vermietet. Von meinem Sonderkündigungsrecht habe ich Gebrauch gemacht (zum März 2004).
Nun meine Frage: wie stehen meine Chancen auf EHZ, wenn:
Zuschlag, amtlicher Bescheid (ich bin Ersteher und habe somit Übergang von Nutzen und Lasten): 2003
Eintragung im Grundbuch: vorrauss. 2004
Verteilungstermin: kann ich noch beeinflussen
Kündigung wegen Eigenbedarf: 2003 (gelte ich dann als Vermieter bis 2004?)
Eigennutzung ab April 2004
Habe etwas Bedenken, dass mir mein kurzer Auftritt als Vermieter den Anspruch verhindert. Dass mir soundso ein Jahr der Förderung verloren geht ist schon klar. Es sei denn, ich kann die Mieter überzeugen, mich noch in 2003 in ein Zimmer der Wohnung einziehen zu lassen 
Danke für Eure Antworten