Hallo,
mal angenommen, jemand hat in diesem Jahr ein Haus gekauft und geheiratet. Hauseigentümer ist der Mann alleine. Welche Einkommensgrenze ist dann massgeblich: 140.000 Euro, weil verheiratet oder 70.000 Euro, weil alleiniger Eigentümer?
Und wie sieht es aus, wenn es noch ein gemeinsames Kind (geb. 2004) gibt und ein Kind der Frau (geb. 1993). Für das Kind der Frau hat sie das alleinige Sorgerecht und bekommt 100% des Kindergeldes.
Danke
Martin
Hallo Martin
mal angenommen, jemand hat in diesem Jahr ein Haus gekauft und
geheiratet. Hauseigentümer ist der Mann alleine. Welche
Einkommensgrenze ist dann massgeblich: 140.000 Euro, weil
verheiratet oder 70.000 Euro, weil alleiniger Eigentümer?
140.00,- EUR. Maßgebend ist das die Voraussetzungen des § 26 (1) EiGZulG im Erstjahr der Förderung (also Heirat 2004 und Kauf in 2004)erfüllt hat
Und wie sieht es aus, wenn es noch ein gemeinsames Kind (geb.
2004) gibt und ein Kind der Frau (geb. 1993). Für das Kind der
Frau hat sie das alleinige Sorgerecht und bekommt 100% des
Kindergeldes.
Sofern die Voraussetzungen des § 9 (5) EigZulG erfüllt sind (und laut deinem Sachverhalt sind sie es)erhöht sich hier die Einkommensgrenze um 60.000,- EUR.
Danke
Martin
Bitte
Michael
Danke für die (erfreuliche) Antwort (o.T.)
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