Eigenheimzulage/Einkommensgrenze/eheähnl. Gem

Hallo,

leider habe ich im Archiv keine konkrete Antworten auf meine Fragen gefunden.

  1. Beziehen sich die Einkommensgrenzen (DM 160.000,- ledig) auf das Gesamtbruttogehalt oder können noch irgendwelche Freibeträge etc. abgezogen werden?

  2. Wir machen uns gerade Gedanken über den Erwerb unserer bereits bewohnten, gebrauchten Wohnung. Weder ich noch meine Lebensgefährtin (ein/ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte) haben bisher die Eigenheimzulage oder deren Vorläufer in Anspruch genommen. Bei mir dürfte das Bruttogehalt des lfd. und des letzten Jahres ganz knapp unter DM 160.000,- liegen. Also evt. die letzte Chance für eine Förderung (?). Was macht nun am meisten Sinn? Kann ich die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen und meine Freundin nur die Kindererhöhung?

Was meinen die Experten oder solche, die ein ähnliches Problem hatten?

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Rainer

Hallo Rainer,
wenn ihr zusammen eine Wohnung kauft gehe ich mal davon aus, dass ihr auch beide (i.d.R. zu je 50%) Eigentümer werdet. Dann kann jeder sowieso nur 50% der ihm zustehenden Eigenheimzulage erhalten. Bei einer gebrauchten Immobilie wären das dann 1250 DM/Jahr für dich und (falls beansprucht) 1250 DM/Jahr für deine Partnerin. Für das Kind gibt’s die ganzen 1500 DM, aber nur in Verbindung mit der Eigenheimzulage. Ob hier die Haushaltszugehörigkeit reicht weiß ich leider auch nicht, aber das ließe sich über google sicher leicht feststelle.
Gruß
Heidi