Eigenheimzulage Einkommensgrenze?

Hallo,

kaufe demnaechst ein Haus:

  • Ich werde alleiniger Eigentümer
  • Freundin und ihr Kind (10 J.) ziehen mit ein
  • im Juni kommt unser gemeinsames Kind

Wie viel darf ich die letzten beiden Jahre verdient haben, damit ich die EHZ bekomme?

Danke
Martin

Hallo,

ich habe gerade folgendes dazu gefunden:

Bemessungsgrundlage ab 2004 höchstens 125.000 Euro (inklusive Grund und Boden). Hierauf wird ein Fördersatz von 1 % angewandt, maximal also 1.250 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage beträgt 800 Euro.

Die Einkommensgrenze für einen Zeitraum von zwei Jahren sinkt von 81.807 auf 70.000 Euro, für Ehepaare gilt das Doppelte. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte.

Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 30.000 Euro.

Neubau und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert.

Ausbau und Erweiterung werden nicht mehr gefördert.

Modernisierungsaufwand in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung wird einbezogen.

Genossenschaftszulage nur bei Selbstnutzung (spätestens ab achtem Jahr)

Eine deutliche Verschlechterung ergibt sich bei den Neubauten, die künftig mit max. 1.250 Euro – bisher 2.556 Euro – gefördert werden

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eigenheimzulage Einkommensgrenze 2. Objekt
Wie ist das eigentlich bei Ehepaaren?
Wir haben bereits 1x EHZ bekommen mittlerweile kommen wir aber zusammen
über die Einkommensgrenze, für mich alleine gerechnet läge Ich darunter.
Frage kann Ich dann unabhängig vom Eink. meiner Frau die EHZ beantragen?

Gruß