So weit ich das hier nachverfolgt habe ist nur der Zietpunkt des Bauantrages bzw. des Hauskaufes Ausschlag gebend für die Eigenheimzulage. Einen Termin zu dem man eingezogen sein muss, konnte ich bis jetzt nirgendwo finden.
Soweit ich weiß, läuft die 8 Jahresfirst, die es etwas gibt, ab dem Datum des Bauantrages. Dann also eher fix bauen. Solltest du dir bauen nur leisten können, wegen der Zulage, dann Finger weg!! Grüße Thomas
Hallo Robert,
massgeblich fuer die Eigenheimzulage ist der Bauantrag. Du erhaelst also von 2005 an fuer 8 Jahre bis 2012 die EHZ. Wenn das Haus noch nicht bezugsfertig ist, verfaellt jedoch der Anspruch fuer das betreffende Jahr. Wenn Du am 01. Januar 2013 einziehst, ist der gesamte Anspruch verfallen.
Gruss, Alfred
Hallo,
das Datum des Bauantrages ist nur wichtig für die Frage, ob EHZ oder nicht. 2005 - du erhälst noch EHZ.
Du kannst also auch erst nächstes Jahr oder so anfangen zu bauen, ohne dass der Anspruch verfällt. Gewöhnlich gibt es aber Fristen, innerhalb derer ein Bau nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden muss, also wenn du erst 2010 anfangen willst zu bauen, wird die erteilte Baugenehmigung aus 2005 vermutlich nicht mehr gelten, ein neuer Bauantrag muss gestellt werden und damit gibt es dann keine EHZ mehr.
Die genannte 8-Jahresfrist beginnt ab Datum der Fertigstellung! Die Auszahlung ab Datum des Einzuges! Dh.man sollte möglichst im gleichen Jahr mit dem Bau fertig werden und einziehen, sonst geht 1 Jahr EHZ verloren.