Eigenheimzulage etc. bei Überschreibung

Hallo,
meine Eltern wollen mir (& meinem Mann & 3Kinder) ein Haus überschreiben.Wie ist das mit den Staatlichen Fördergeldern? Bekommen wir die trotzdem oder gilt das nur bei einem Hauskauf?

Liebe Grüße
Nicole

besser kaufen
Hi,
kauf das Haus von Deinen Eltern für 51000 EUR, dann bekommst Du Eigenheimzulage. Grundsteuer fällt nicht an, da Du von Deinen Eltern kaufst. Für die 51000 EUR kannst Du ja bei Deinen Eltern ein zinsloses Verwandtendarlehen aufnehmen. Wie man dann die Rückzahlung vereinbart, ist ja Ermessenssache…

Gruß,
Micha

Hi Micha,

vielen Dank für Deine schnelle Anwort.
Leider kenne ich mich mit Darlehen nicht so aus (muß ich zugeben), wie/ was genau heißt Verwandtendarlehen?

Liebe Grüße
Nicole

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Hi,

das heißt nur, das Du die 51000 EUR nicht bezahlst, sondern sie von Deinen Eltern zinslos „borgst“. Wie und ob Du die „geborgten“ 51000 EUR dann zurückzahlst, ist ja relativ frei selbst festlegbar. Deine Eltern können Dir z.B. die Raten dann im nachhinein schenken (dabei evtl. Schenkungssteuer beachten!)

Gruß,
Micha

Danke :smile: jetzt habe ich es verstanden.
Sicher sollte mal das schriftlich „festhalten“ muß man das dann über einen Anwalt/Notar oder reicht es intern zwischen meinen Eltern und mir?

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Hallo Diskutanten,

Sicher sollte mal das schriftlich „festhalten“ muß man das
dann über einen Anwalt/Notar oder reicht es intern zwischen
meinen Eltern und mir?

die gesamte vorgeschlagene Gestaltung ist extrem rutschig, weil dabei mindestens zwei Verträge zwischen Angehörigen im Spiel sind. Diese müssen nicht nur so formuliert sein wie dieses zwischen „fremden Dritten“ wäre, sondern auch so durchgeführt werden.

Zur Frage der Finanzierung eines Hauskaufs durch ein vom Verkäufer hingegebenes Darlehen gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die es nicht einfacher macht, dieses Parkett zu betreten.

Das fängt mit der Frage an, ob die Beteiligten aus ihrer Handlungsweise irgend einen anderen (wirtschaftlichen, technischen, persönlichen) Vorteil außer dem steuerlichen hätten. Wenn nein, wird die Gestaltung auch steuerlich als nicht existent betrachtet.

Dann gibts die Anforderung, dass die Geldschenkung und der Hauskauf voneinander unabhängige Vorgänge sein müssen, mit vielen kleinen gemeinen Details.

Wenn die Honorare für (a) Steuerberater zur Definition der Vertragsinhalte und deren Durchführung und (b) Notar zur Ausformulierung und Beurkundung derjenigen Verträge, bei denen dieses vorgeschrieben oder sinnvoll ist weniger ausmachen als die Summe der EHZ, ist die Geschichte rentabel. Wenn nicht, dann nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das Darlehen muss nicht über Notar, der Verkauf aber in jedem Fall (das wäre aber auch Notararbeit, wenns nur überschrieben wird).

Gruß,
Micha

Hallo Nicole,

das ist ein schöner Fall für einen Steuerberater. Der kann Dir verbindlich(!) ausrechnen, was die günstigste Lösung darstellt.

Natürlich kannst Du auch solche Ideen wie die unten genannten vorbringen, die können dann auch bewertet werden.

Das Geld für diese Beratung ist sicher gut angelegt!

Gandalf