Hallo zusammen!
Wenn man die Eigenheimzulage gewährt bekommt (obwohl man eigentlich dachte man verdient zuviel) ist das dann mit dem Schreiben des Finanzamtes „Bescheid über die Eigenheimzulage ab 2004“ amtlich, oder können die sich das noch anders überlegen. Mit anderen Worten kann ich mich jetzt freuen, ober kann noch was passieren?
Da stand so ein komischer Satz drauf: „Über eine etwaige Verrechnung des Guthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung“. Was heißt das?
Kann mir jemand helfen?
Gruß, Claudia
Hallo Claudia !
Wenn man die Eigenheimzulage gewährt bekommt (obwohl man
eigentlich dachte man verdient zuviel) ist das dann mit dem
Schreiben des Finanzamtes „Bescheid über die Eigenheimzulage
ab 2004“ amtlich, oder können die sich das noch anders
überlegen. Mit anderen Worten kann ich mich jetzt freuen, ober
kann noch was passieren?
Du kannst dich jetzt ganz beruhigt freuen !
Da stand so ein komischer Satz drauf: „Über eine etwaige
Verrechnung des Guthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie
eine besondere Mitteilung“. Was heißt das?
Wahrscheinlich hattest du beim Finanzamt irgendwo noch Rückstände, z.B. Kfz-Steuer, Einkommensteuer oder so.
Die Erstattung aus der Eigenheimzulage wird jetzt erstmal verrechnet, der Rest dann ausgezahlt. Darüber erhälst du eine Mitteilung.
Kann mir jemand helfen?
Ja !
Gruß
Peter