Eigenheimzulage Fristen

Guten Tag,

ich wohne z.Z in meiner ETW die bis 2007 durch die Eigenheimzulage gefördert wurde.Ich habe dann noch ende 2005 ein Haus gekauft wo wir zwar mit meiner Familie gemeldet sind aber noch bis Dato nicht eingezogen sind weil noch umfangreiche Sanierungsmassnahmen erforderlich waren.Ich werde dieses Jahr die Sanierung abschlissen und auch einziehen.
Wie lange habe ich nun Recht auf die Eigenheimzulage??
Nochmal: Kauf noich in 2005, Anmeldung ab 2007, Einzug 2009.
Über Tipps bzw. Antworten würde ich mich freuen.

Danke!!

Guten Tag,

Hallo,

ich wohne z.Z in meiner ETW die bis 2007 durch die
Eigenheimzulage gefördert wurde.

??? Soll heißen 8 Jahre um?

Ich habe dann noch ende 2005

ein Haus gekauft wo wir zwar mit meiner Familie gemeldet sind
aber noch bis Dato nicht eingezogen sind weil noch
umfangreiche Sanierungsmassnahmen erforderlich waren.Ich werde
dieses Jahr die Sanierung abschlissen und auch einziehen.
Wie lange habe ich nun Recht auf die Eigenheimzulage??
Nochmal: Kauf noich in 2005, Anmeldung ab 2007, Einzug 2009.
Über Tipps bzw. Antworten würde ich mich freuen.

Schwierig,… hier kann das FA einiges „interpretieren“.

Was für Sanierungsmaßnahmen waren das denn?

War das Haus schon 2005 bewohnbar? Wenn ja kann der Förderzeitraum nur bis 2013 gehen, egal ob Ihr noch am Haus gearbeitet habt. Generell sollte dann geprüft werden, ob Ihr „gezwungen“ seit, Dieses Jahr einzuziehen und die EHZ zu beantragen, da hier eine 4 Jahresfrist zur Beantragung gelten sollte (Kauf 2005 - Beantragung 2009, ansonsten entfall der Förderung).

Wenn nicht bewohnbar, weil kein Wasser, Strom, Gas o.ä. vorhanden, dann kann m.E. die Förderung im Jahr der Fertigstellung , sprich 2009 beginnen —auf 8 Jahre.

Allerdings ist das Thema EHZ mittlerweile nicht mehr so einfach, da sich die Durchführungsvorschriften seit 2006 derade in solchen Grenzfällen schnell mal verändern, ohne das die Publik gemacht werden.

Hier sollte das FA konsultiert werden.

Grüße

Danke!!

Hallo und lieben Dank für die Info.

richtig die 8 Jahre der Förderung der ETW sind um.
Der Grund warum wir noch nicht ins neue Haus eingezogen sind:

-aus Platzgründen musste ich anbauen, 4 Personen, Grösse 67qm
-Haus ist kernsanierungsbedürftig

Was meint ihr??

Danke und Gruss

miri

Hi Miri…,

das Eigenheimzulagegesetz unterscheidet 2 Zeiträume:

  1. Förderzeitraum

Beginnt beim Neubau immer im Jahr der Fertigstellung, beim Kauf im Jahr der Anschaffung und dauert die 7 folgenden Jahre, z.B. 2005 gekauft, Ende Förderzeitraum wäre 2012.

  1. Nutzungs-bzw. Abzugszeitraum

Beginnt im Jahr der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Im Idealfall entspricht das dem Förderzeitraum, so können für 8 Jahre Abzugsbeträge in Anspruch genommen werden.
In der Praxis siehts oft anders aus; der Einzug ist Jahre später (z.B. in 2009); die Jahre davor sind verschenkt, weil der Förderzeitraum gnadenlos weiterläuft, egal ob man drin wohnt oder nicht. Bei späterem Einzug kann die Förderung tatsächich nur bis zum Ende des Förderzeitraums genutzt werden (z.B. von 2009 bis 2012).

Die Eigenheimzulage gibts noch, wenn noch vor dem 01.01.2006 angeschafft (Kauf) oder mit der Herstellung begonnen wurde (Neubau).

Es grüßt der
AallRounder

Hi Miri …,

das Eigenheimzulagegesetz kannte die gleichen Definitionen für den sog. „Objektverbrauch“ wie die alte Förderung § 10 e EStG:

Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage nur für EINE Wohnung oder einen Ausbau oder eine Erweiterung (Objekt) +++ in seinem Leben +++ in Anspruch nehmen. Ehegatten, +++ die nicht dauernd getrennt leben und nach dem sog. Splittingtarif ihre Einkommensteuer berechnen lassen dürfen +++, können die Eigenheimzulage für insgesamt ZWEI Objekte beanspruchen, jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung der Objekte die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.

Das heißt: Wenn ein Haus zig Kilometer entfernt gekauft wird, kann dafür wieder Zulage gewährt werden, obwohl z.B. bereits früher für eine ETW Zulage ausgezahlt wurde, wenn es sich um Eheleuts handelt !

Es grüßt der
AallRounder