Eigenheimzulage für ablösende Immobilie?

Wenn ich drei Jahre Eigenheimzulage auf eine Eigentumswohnung bekommen habe und ich im vierten Jahr die Wohnung verkaufe und ein Haus baue,
bekomme ich die Eigenheimzulage dann auch für das Haus?
Oder muss ich gar die gezahlte Zulage für die Wohnung zurückzahlen?

Danke für Hilfe!

Gruß
Seba

Hallo Seba,

den Anspruch auf EHZ hast Du auch noch in dem Jahr in dem Du in der Wohnung wohnst. D.H., wenn Du Dich ins Jahr 2005 „gerettet“ hast, erhälst du die Volle Premie für dieses Jahr.
Zurückzahlen mußt Du nichts.
Du bist aber weiterhin für die Zahlung der Grundsteuer für das laufende Jahr verantwortlich.

Eine volle EHZ fürs Haus kannst Du wieder beantragen, wenn z.B. Deine Lebensgefährtin/Ehefrau noch keinen Anspruch auf EHZ gestellt hat und als „Mitgeigentümer“ im Notarvertrag steht.

Ob Du die ausgesetzte EHZ für Dich weiterhin in Anspruch nehmen kannst, weiß ich nicht. Habe aber schon mal von jemandem gehört, dass die ausstehende Restzahlung der EHZ auf das folgende Objekt übertragen werden kann.

Lies doch mal im Eigenheimzulagegesetz nach:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/

Gruß
Roman