Hallo, mal folgender Sachverhalt. EIne Familie bekommt anteilig Eigenheimzulage für ein Haus das teils vermietet, teils selbst bewohnt ist. Mal angenommen die Familie würde sich ein Einfamilienhaus kaufen und die „alte“ Immobilie komplett vermieten, würde die Eigenheimzulage für das neue Objekt errechnet werden und für die restliche Zeit der 8 Jahre gezahlt werden, oder würde man den Anspruch auf Eigenheimzulage verwirken?
Gruss Can
Hallo,
man hat die Wahl:
-
Das neue Objekt wird Folgeobjekt. Dann gibt es für das neue Objekt noch für die restlichen der 8 Jahre Eigenheimzulage.
Vorteil: Da man als Ehepaar zweimal Eigenheimzulage beantragen kann, kann man sich irgendwann noch eins kaufen und dann dafür Eigenheimzulage bekommen.
Nachteil: Da alle Parteien davon reden, dass die Zulage abgeschafft werden soll, kann man davon ausgehen, dass sie tatsächlich über kurz oder lang abgeschafft wird, der „vermeintliche“ Vorteil geht dann ins Leere. -
Das neue Objekt wird Zweitobjekt.
Vorteil: Man bekommt für das neue Objekt volle 8 Jahre Eigenheimzulage.
Nachteil: Die nicht ausgenutzten Jahre des Erstobjekts gehen unweigerlich verloren.
Da muss man sich entscheiden, empfehlenswert ist aber wohl Variante 2, irgendwann ist die Zulage garantiert abgeschafft.
Petz