Eigenheimzulage für ETW nur bei Abgeschlossenheit?

Hallo an alle,

folgende Frage:
Wir haben zu zweit als ideelle Gemeinschaft (je 50%) in 2003 ein Haus (2 Etagen + DG) gekauft, welches saniert wurde.
Jetzt bewohnt jede Partei eine Etage (EG,OG). Das Dachgeschoss 120 qm soll später zur Vermietung ausgebaut werden (1 oder 2 WE).

Für die Eigenheimzulage, sagte man uns beim Finanzamt, benötigen wir eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (zur Betrachtung als eigene ETW), da wir sonst nicht jeder die Eigenheimzulage bekommen, sondern nur je 50% davon (1 Haus als Objekt).

Stimmt das und reicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung oder benötigt man auch schon die Teilungserklärung.

Da wir noch nicht wissen ob wir im DG mal 1 oder 2 WE ausbauen werden, kann man solch eine Teilung für das gesamte Haus (dann 3-4 WE) noch nicht vornehmen.

Ein Notar sagte mir:

  • erstmal in 2 ETW teilen (alles andere bleibt Gemeinschaftseigentum)
  • später wenn nötig weitere Teilung der WE im DG (ist mit weiteren Kosten verbunden)

-> wichtige Frage: Was kostet so eine Teilung??? (Das konnte/wollte der Notar uns nicht sagen?!)

Vielen Dank für die Hilfe…

Andreas

Hallo Andreas,

Für die Eigenheimzulage, sagte man uns beim Finanzamt,
benötigen wir eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (zur
Betrachtung als eigene ETW), da wir sonst nicht jeder die
Eigenheimzulage bekommen, sondern nur je 50% davon (1 Haus als
Objekt).

Stimmt das und reicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung oder
benötigt man auch schon die Teilungserklärung.

Ja, die Abgeschlossenheitsbescheinugung und die Teilungserklärung sind notwendig.

wichtige Frage: Was kostet so eine Teilung??? (Das

Hängt vom Geschäftswert ab.

Christian

Hallo Christian,
erstmal danke.

Von Teilungserklärung sagte Sie gar nichts, nur Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Das Problem ist, wir wissen nicht wie wir teilen sollen:

Kauf: 50/50

Objekt:
KG: geplanes vermietetes Büro (42qm)
EG: eine Partei (124qm)
OG: andere Partei (129qm)
DG: geplante Vermietung (120qm) -> 1 oder 2 WE

bisher haben wir alle Kosten (Kaufpreis und Sanierung des EG,OG) zu 50% geteilt (Gesamt ca. 330 T Euro).

Da die Situation im KG,DG unklar ist, empfahl man uns die Teilung in 2 WE: EG,OG und der Rest bleibt Gemeinschaftseigentum. Dann später erneut in 4-5 WE teilen? Aber dann weitere Kosten.

Jedoch sagt niemand wieviel?

  • Abgeschlossenheit: 2 oder 4-5 WE
  • Notar, Teilungserklärung
  • Grundbuchblätter anlegen: 2 oder 4-5 WE
  • 2 Hypotheken aus einem auf 2 neue Grundbuchblätter aufteilen

noch weitere Vorgänge nötig?

ag

Hallo Andreas,

ohen Details zum Objekt und zu Euerer Entwicklungsplanung zu kennen ist da ein plausible Antwort sehr schwierig.

Einfach einmal ein E-Mail.

Christian

Hallo Christian,

ich dachte in RE^2 hatte ich alles beschrieben. Was musst du noch wissen?
WE in EG und OG sind fertig ausgebaut und 1 monat von uns bewohnt.
Gundriss Büro im KG ist klar.
Unlar ist das Dachgeschoss mit 1-2 WE und Plänen die uns noch nicht so gefallen. Der Ausbau dort findet wohl auch frühestens ende 2004 eher später statt.

ag