Guten Tag!
Wie ist die rechtliche Lage im Bereich der Eigenheimzulage wenn das Kind, für welches eine Kinderzulage gezahlt wurde im Jahr mit der Ausbildung fertig wird?
z.B. Das Kind beendet Ende Februar sein Studium
Kriegt man dann noch die Kinderzulage für dieses Jahr oder nicht?
Gibt es da irgendwelche konkreten Regelungen oder Stichtage?
Was ist wenn das Kind danach arbeitslos ist?
LG Marcus