Eigenheimzulage gekürzt bei Ausbildungsende?

Guten Tag!

Wie ist die rechtliche Lage im Bereich der Eigenheimzulage wenn das Kind, für welches eine Kinderzulage gezahlt wurde im Jahr mit der Ausbildung fertig wird?
z.B. Das Kind beendet Ende Februar sein Studium
Kriegt man dann noch die Kinderzulage für dieses Jahr oder nicht?
Gibt es da irgendwelche konkreten Regelungen oder Stichtage?
Was ist wenn das Kind danach arbeitslos ist?

LG Marcus

ja,für das laufende Jahr wird die Zulage noch gewährt!

Solche Fragen besser bei „Steuern“ stellen.

E.

Hallo,

ersteinmal vielen Dank für diese Aussage! Kann man sich da auf Paragraphen berufen?
Ich habe nämlich schon von Fällen gehört, bei denen die Eigenheimzulage nachträglich zurückgefordert wurde.

LG Marcus