Eigenheimzulage: Gesamtbetrag der Einkünfte ?

Das habe ich gelesen:
Gesamtbetrag der Einkünfte im Erstjahr zus. mit Vorjahr darf 320.000,-DM (bei Verheirateten) zzgl.60.000,-DM für jedes Kind nicht übersteigen

währen bei mir 440.000 DM (= 220.000 DM pro Jahr)

ist doch der zu versteuernde Betrag oder ? (- nicht der Gesamtbetrag der Einkünfte)

Hallo Sam,

Nein, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte minus Werbungskosten. (telefonische Aussage meines zuständigen Finanzamtes (Du - NRW)).

bis dann
Frank

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