Eigenheimzulage II

Hallo liebe Wissenden,
ich habe vor 18 Jahren noch als Lediger ein Haus gekauft und damals noch die 7 B Abschreibung genutzt. Ein Jahr später heiratete ich. Nun haben wir ein neues Haus gekauft. Wir sind steuerlich zusammenveranlagt. Um die Eigenheimzulage noch in voller Höhe zu bekommen muss nun der Kaufvertrag allein auf meine Frau laufen, oder kann der auf uns beide lauten? Können noch auswählen. (Die alte Immobilie wird zeitgleich verkauft).
Danke für fachkundige Auskunft elmore

Moin, moin,

wenn Ihr ein „neues“ Haus gekauft habt, dann könnt ihr euch wahrscheinlich beide eintragen lassen, wenn der Anteil deiner Frau über den 51tausendirgendwas Euro liegt, um die volle EH-Zulage zu bekommen. JEDER ist in seinem Leben berechtigt (noch), einmal die EH-Zulage zu bekommen. Der Anteil für die volle Zulage muß mind. die ca. 51 TEuro groß sein.
Tommy

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