Eigenheimzulage ja oder nein?

Verheiratete unter 140.000 Euro erhalten diese Zulage.
Wenn ich jetzt eine Frau heirate, die vor einem Jahr
geschieden wurde und nicht arbeitstätig war und ist,
wie wird die Zulage dann berechnet.
Wird dann das versteuerte Gehalt vom damaligen Mann
mit eingerechnet?
Ich allein habe ca. 100.000 Euro in den letzten beiden Jahren verdient.

Danke für Hilfe!

Gruß
Sebastian

Hallo nochmal Sebastian,

ich verweise wie zuvor auf das Eigenheimzulagegestz
(§ 5 EigZulG):

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/

Liest sich etwas komliziert, ist aber so.

Gruß
Roman

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