Eigenheimzulage / Kinderzulage

Hallo,
Wir haben im Dezember 2003 eine ETW gekauft und waren zu diesem Zt.Punkt noch nicht verheiratet. Dadurch konnt zumindest meine Frau Eigenheimzulage zu 50% bekommen (zu 50% im Grundbuch eingetragen). Nun haben wir 2006 und sind verheiratet, da ist natürlich klar, dass wir auch weiterhin nur die Hälfte der zulage bekommen. Nun steht aber Nachwuchs an. Kann jemand sagen, in welcher Höhe dies gezahlt wird? Wird erneut ein Gehaltscheck gemacht oder reicht es 2003 die Forderung erhalten zu haben, und vor allem, bekommen wir auch davon nur die Hälfte oder die volle Kinderzulage.

Vielen dank im voraus…

Hi !

Die Frage gehört wohl eher ins Brett „Steuern“.

Dort ist sie dann unter Beachtung der FAQ:1129 zu stellen.

BARUL76