Eigenheimzulage [knifflige Frage]

Hallo Wissende,

ich habe eine ziemlich knifflige Frage zum Thema Eigenheimzulage. Nehmen wir mal folgenden rein hypothetischen Fall:

Ein junges (unverheiratetes) Paar möchte im Sommer heiraten und plant den Kauf eines Hauses. Nun sind derzeit die Vermögensverhältnisse so: Ein Einkommen liegt weit über der Einkommensgrenze für Ledige aber noch unter der für Verheiratete. Das zweite Einkommen besteht aus einer Studienförderung nach BAFÖG und einem 300-Euro-Job nebenher. In der Summe liegen auch beide Einkommen noch unter der Einkommensgrenze für Verheiratete. Nun offenbart sich das Dilemma: Verdiener 1 kauft noch in diesem Jahr = keine Eigenheimzulage wegen zu hohem Verdienst. Verdiener zwei bekommt vermutlich keine Kredite = kein Haus. Kauf nach der Hochzeit = unterhalb der Einkommensgrenze, aber vielleicht keine Eigenheimzulage mehr, weil vom Gesetzgeber abgeschafft. Und dann ist das alles so kompliziert mit Fertigstellungstermin, Kaufdatum und Einzugstermin.

Wer weiss was und kennt Konstellationen aus Kauf / Einzug, wo man in den Genuss der Zulage kommt?

Als Dank winken auch zwei Sternchen, da beide bei wer-weiss-was registriert sind! :wink:)

Vielen Dank und noch mehr Grüße
Ted

PS.: Ich möchte kein Geld erschleichen, was mir nicht per Gesetz zusteht und nach der Hochzeit, Eintragung der Steuerklasse und der Auflösung des einen Wohnsitzes wird sofort auf BAFÖG verzichtet. Eventuelle Kritiker verweise ich also bereits im Vorfeld in das Ethik-Brett.

hi,

ohne in die tiefen der EHZ einzusteigen: heirat vor standesamt dieses jahr —> einkünfte passen —> notarvertrag machen —> EHZG 2003 wird angewandt.

die grosse party kann man auch mit der kirchlichen trauung verbinden. im übrigen bringt die hochzeit in dem fall vielleicht auch schon ne steuererstattung in die kasse, wenn ihr im nachhinein von splittingtarif profitiert. nachteil: bafög wird futsch sein.

ansonsten empfiehlt sich ein steuerberater zu besuchen.

mfg vom

showbee

Hallo Ted,

zum Thema Eigenheimzulage hat showbee alles hier notwendige gesagt.

Wenn es nicht abweisbare Gründe für eine (auch standesamtliche) Eheschließung erst in 2004 gibt, ist es vielleicht möglich, an eine Bank mit dem Vorschlag „Verdiener 2 erwirbt Eigentum, Verdiener 1 bürgt für Verdiener 2“ heranzutreten. Bei dem Wort „Bürgschaft“ fangen jetzt alle Alarmsignale gleichzeitig an zu piepen, aber dieses ist eine Frage der Ausgestaltung. Es ist allerdings zweifelhaft, ob das mehr kostet oder mehr bringt, weil:

  • Risikoarme Finanzierung über Bausparer scheidet aus, weils dort nur in minimalem Umfang maßgeschneiderte Konzepte gibt.
  • Um nicht auf Dauer die Bürgschaft im Nacken zu haben, sollte diese sich auf eine vorübergehende Zwischenfinanzierung bis zur Eheschließung beziehen. Auch dieses kostet Geld.
  • Bei diesem Konzept würde nach Eheschließung durch Eintritt von Verdiener 1 in die endgültige Finanzierung eine Schenkung (in Geld) stattfinden. Dieses muss für eine „Anstandsweile“ dem Verdiener 2 zur gänzlich freien Verfügung stehen, sonst geht ihm die EHZ verloren, weil dann wirtschaftlich nicht mehr er, sondern Verdiener 1 angeschafft hat, unabhängig davon, was im Kaufvertrag steht. Es gibt für diese „Anstandsweile“ für die Bank einen Zeitraum ohne ausreichende Sicherheit - je nach finanziertem Volumen. Frage, ob dieses verhandelbar ist.
  • Grundstück = Sicherheit für einen Kredit, wenn der Kreditnehmer nicht Eigentümer des Grundstückes ist, kann der Bank aufstoßen. Es würde in diesem Fall wahrscheinlich ab Übergang des Darlehens grade umgekehrt gebürgt werden müssen, und dieses bis der Kredit bezahlt ist. Mögliche Alternative: Gütergemeinschaft, mit allen Folgen.
  • Auch die im Zeitraum bis zum Übergang der Finanzierung notwendigen Zahlungen Verdiener 1 an Verdiener 2 müssen Verdiener 2 zur freien Verfügung stehen, bevor er sie an die finanzierende Bank weiterreicht.
  • Für die Schenkungen unter nicht Verwandten (Erbschaftsteuerklasse III) geht ab dem Freibetrag von 5.200 Euro die Schenkungsteuer los. Das könntete vielleicht grade bis kurz nach der Eheschließung reichen, muss aber auch noch berücksichtigt werden.

Gaanz wichtig ist bei dieser Akrobatik, dass die Ehe von vornherein mit einem ganz bedeutenden materiellen Aspekt belastet ist!

Wenn es Euch trotz allem sinnvoll vorkommt, empfehle ich folgendes Vorgehen: (1) Mit allen notwendigen Haken und Ösen Kostenvergleich duch finanzierende Bank rechnen lassen (2) Die beschriebenen Klimmzüge ggf. unbedingt durch einen StB in Augenschein nehmen lassen und auch das Honorar hierfür als Kosten der Gestaltung berücksichtigen. Ich gebe hier nur eine persönliche Idee, und auf meine Ideen darf man kein Risiko im Umfang von acht Jahren EHZ bauen - sonst ginge es mir heute besser.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich habe mit meinem Freund zusammen in 2001 eine Wohnung gekauft.
Und bei gemeinsamen Wohnungskauf haben alle Banken bei denen wir Kredite aufgenommen habe nur Verträge mit uns beiden gemacht. Also
ein Kredit für beide Parteien. Damit wäre das Problem Verdiener2 kein Kredit schon mal aus der Welt.

Somit wird das Haus 2003 gekauft

Verdiener 1 bekommt keine Eigenheimzulage
Verdiener 2 bekommt die Eigeneheimzulage

geheiratet wird 2004

Verdiener 1 kann nun auch die Zulage beantragen bekommt diese aber nur noch für 7 Jahre statt für 8, weil er ja in 2003 schon gekauft hat.

(bin mir da aber nicht ganz sicher)
Ich würde trotzdem einen unabhängigen Finanzberater hinzuziehen.
Bei mir ist das Problem aufgetreten das ich nur die hälft der Eigeneheimzulage bekommen, obwohl meine Investiton den Grenzbetrag überschritten. Das Finanzamt sagt aber das mir ja nur 50% der Wohnung gehören also auch nur 50% Eigenheimzulage.
Das war ganz schön scheiße! Deshal besser vorher richtig und professionel informieren!
Gruß
Britta

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Hallo,

hier

Also
ein Kredit für beide Parteien. Damit wäre das Problem
Verdiener2 kein Kredit schon mal aus der Welt.

und als Folge davon hier

Bei mir ist das Problem aufgetreten das ich nur die hälft der
Eigeneheimzulage bekommen, obwohl meine Investiton den
Grenzbetrag überschritten. Das Finanzamt sagt aber das mir ja
nur 50% der Wohnung gehören also auch nur 50% Eigenheimzulage.

liegt der Has im Pfeffer. Bloß zur Hälfte an der Finanzierung beteiligt sein und 100% EHZ geht nicht.

Schöne Grüße

MM

Danke vorerst, weitere Tipps willkommen! (o.w.T.)
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