Guten Tag,
wir, meine Muter und ich, hatten vor 7 Jahren ein Haus gekauft. Nur damals hatten wir intern geregelt, dass meine Mutter alleinige Eigentümerin ist, also alleine im Grundbuch steht. Wären wir beide zur Hälfte im Grundbuch eingetragen gewesen und wäre ich vor meiner Mutter verstorben, hätte mein Vater, der von meiner Mutter geschieden ist, zumindest einen Anteil des Hauses geerbt und meine Mutter hätte ihn auszahlen müssen, das hätte sie nicht geschafft. Darum haben wir uns geeinigt, dass sie alleine im Grundbuch steht und wenn sie verstirbt, bin ich alleiniger Erbe und kann mich ins Grundbuch einschreiben lassen.Jetzt ist der Fall eingetreten, dass meine Mutter verstorben ist, und sie lediglich 7 mal die Eigenheimzulage erhalten hat. Also ist noch eine Eigenheimzulage offen, die meines Erachtens mir noch zusteht. Ich habe einen Großteil vom Haus bar bezahlt und seit 7 Jahren die Hausraten bezahlt und werde noch weiter die Raten über Jahre zahlen. Darüber hinaus ist die Eigenheimzulage mit in die Finanzzierung geflossen, sie ist also auch noch Zweckgebunden!!! Ich habe das Finanzamt über den Tod meiner Mutter unterrichtet und Ihnen meine Kontoverbindung mitgeteilt, damit die letzte, also die 8. Rate auf mein Konto überwiesen wird. Sehr zeitnah kam dann die Antwort vom Finanzbeamten, dass mir keine Eigenheimzulage mehr zusteht und hat das noch mit folgendem Paragraphen begründet. §11Abs.3Satz1 EigZulG. Ich verstehe das nicht, kann mir einer einen Tipp geben, wie ich doch noch an meine Eigenheimzulage komme?
Danke und Gruß ingo71