Eigenheimzulage, komplizierter Fall

Guten Tag,
wir, meine Muter und ich, hatten vor 7 Jahren ein Haus gekauft. Nur damals hatten wir intern geregelt, dass meine Mutter alleinige Eigentümerin ist, also alleine im Grundbuch steht. Wären wir beide zur Hälfte im Grundbuch eingetragen gewesen und wäre ich vor meiner Mutter verstorben, hätte mein Vater, der von meiner Mutter geschieden ist, zumindest einen Anteil des Hauses geerbt und meine Mutter hätte ihn auszahlen müssen, das hätte sie nicht geschafft. Darum haben wir uns geeinigt, dass sie alleine im Grundbuch steht und wenn sie verstirbt, bin ich alleiniger Erbe und kann mich ins Grundbuch einschreiben lassen.Jetzt ist der Fall eingetreten, dass meine Mutter verstorben ist, und sie lediglich 7 mal die Eigenheimzulage erhalten hat. Also ist noch eine Eigenheimzulage offen, die meines Erachtens mir noch zusteht. Ich habe einen Großteil vom Haus bar bezahlt und seit 7 Jahren die Hausraten bezahlt und werde noch weiter die Raten über Jahre zahlen. Darüber hinaus ist die Eigenheimzulage mit in die Finanzzierung geflossen, sie ist also auch noch Zweckgebunden!!! Ich habe das Finanzamt über den Tod meiner Mutter unterrichtet und Ihnen meine Kontoverbindung mitgeteilt, damit die letzte, also die 8. Rate auf mein Konto überwiesen wird. Sehr zeitnah kam dann die Antwort vom Finanzbeamten, dass mir keine Eigenheimzulage mehr zusteht und hat das noch mit folgendem Paragraphen begründet. §11Abs.3Satz1 EigZulG. Ich verstehe das nicht, kann mir einer einen Tipp geben, wie ich doch noch an meine Eigenheimzulage komme?

Danke und Gruß ingo71

Hallo Ingo,

du bekommst nur eine Eigenheimzulage, wenn Du Sie selber beantragst hast und wenn Du auch in
diesem Haus wohnst, dass heist dort gemeldet bist. Ob Du im Grundbuch stehst ist völlig egal.
Und es gibt diese Eigenheimzulage auch nicht mehr. Nur noch für diejenigen, die es damals beantragt haben.
Habe auch versucht für meinen Sohn nach Auszug noch die Eigenheimzulage weiter zu bekommen.
Mein Ex hat gesagt er beantragt es für meinen Sohn. Ging leider auch nicht weil mein Ex die Förderung nicht beantragt hatte
sondern ich.
Aber ich denke ein Anruf beim Finanzamt und eine höfliche Nachfrage kann nie schaden.
Tut mir leid aber ich glaube nicht das es klappt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Gruss Sylvia

Hallo Sylvia,
hatte Probleme mit dem Internet, darum jetzt erst die Antwort. Also beantragt hat die Eigenheimzulage nur meine Mutter. Ich habe mit in dem Haus gewohnt und war und bin dort gemeldet, dass das Grundbuch mit der Eigenheimzulage nicht zu tun hatte wusste ich nicht. Kannst du mir noch einen Tipp geben oder eine andere Seite nennen, wo ich mir noch infos holen kann? Danke und Gruß ingo71

Hallo Ingo,

wenn Du keine Eigenheimzulage beantragt hast,
schade eigentlich, hättest Du auch bekommen.
Aber jetzt ist das nicht mehr möglich.
Ich würde an Deiner Stelle wirklich das Finanzamt anrufen, bei mir waren sie sehr freundlich und haben Auskunft gegeben. Eine andere Seite kann ich dir lieder nicht nennen. Hoffe ich konnte Dir helfen.

Gruss von Sylvia

Guten Tag,
wir, meine Muter und ich, hatten vor 7 Jahren ein Haus
gekauft. Nur damals hatten wir intern geregelt, dass

meine

Mutter alleinige Eigentümerin ist, also alleine im

Grundbuch

steht. Wären wir beide zur Hälfte im Grundbuch

eingetragen

gewesen und wäre ich vor meiner Mutter verstorben,

hätte mein

Vater, der von meiner Mutter geschieden ist, zumindest

einen

Anteil des Hauses geerbt und meine Mutter hätte ihn

auszahlen

müssen, das hätte sie nicht geschafft. Darum haben wir

uns

geeinigt, dass sie alleine im Grundbuch steht und wenn

sie

verstirbt, bin ich alleiniger Erbe und kann mich ins

Grundbuch

einschreiben lassen.Jetzt ist der Fall eingetreten,

dass meine

Mutter verstorben ist, und sie lediglich 7 mal die
Eigenheimzulage erhalten hat. Also ist noch eine
Eigenheimzulage offen, die meines Erachtens mir noch

zusteht.

Ich habe einen Großteil vom Haus bar bezahlt und seit

7 Jahren

die Hausraten bezahlt und werde noch weiter die Raten

über

Jahre zahlen. Darüber hinaus ist die Eigenheimzulage

mit in

die Finanzzierung geflossen, sie ist also auch noch
Zweckgebunden!!! Ich habe das Finanzamt über den Tod

meiner

Mutter unterrichtet und Ihnen meine Kontoverbindung
mitgeteilt, damit die letzte, also die 8. Rate auf

mein Konto

überwiesen wird. Sehr zeitnah kam dann die Antwort vom
Finanzbeamten, dass mir keine Eigenheimzulage mehr

zusteht und

hat das noch mit folgendem Paragraphen begründet.
§11Abs.3Satz1 EigZulG. Ich verstehe das nicht, kann

mir einer

einen Tipp geben, wie ich doch noch an meine

Eigenheimzulage

komme?

Danke und Gruß ingo71

ich denke nicht das sie zulage bekommen würden. ich bin
kein experte,mfg