Hallo,
meine Frau und ich bekommen - Stand heute - keine Eigenheimzulage,
da unser Verdienst zu hoch ist.
Meine Frau ist schwanger.
So wie ich es gelesen habe erhoeht sich
bei einem Kind die Bemessungsgrenze um 30.000 Euro fuer 2 Jahre.
Wir wuerden mit 1 Kind Eigenheimzulage bekommen.
Erwarteter Geburtstermin ist Anfang Jannuar 2006.
Nun die Frage:
Wie ist die Situation wenn wir in diesem Jahr noch eine Immobilie erwerben (ich gehe mal von unveraenderter Gesetzeslage aus) ?
Ist es denkbar, wenn das Kind gebohren ist - als quasi rueckwirkend -
Eigenheimzulage zu beantragen ?
Ich wuerde mich ueber Beantwortung der Frage sehr freuen.
Gruß
Udo