Eigenheimzulage mit Kindern - rückwirkend ?

Hallo,
meine Frau und ich bekommen - Stand heute - keine Eigenheimzulage,
da unser Verdienst zu hoch ist.

Meine Frau ist schwanger.
So wie ich es gelesen habe erhoeht sich
bei einem Kind die Bemessungsgrenze um 30.000 Euro fuer 2 Jahre.
Wir wuerden mit 1 Kind Eigenheimzulage bekommen.

Erwarteter Geburtstermin ist Anfang Jannuar 2006.

Nun die Frage:
Wie ist die Situation wenn wir in diesem Jahr noch eine Immobilie erwerben (ich gehe mal von unveraenderter Gesetzeslage aus) ?
Ist es denkbar, wenn das Kind gebohren ist - als quasi rueckwirkend -
Eigenheimzulage zu beantragen ?

Ich wuerde mich ueber Beantwortung der Frage sehr freuen.
Gruß
Udo

Hallo Udo,

selbstverständlich kannst du in 2006 noch für 2005 EHZ beantragen. Jedoch ändert das nichts daran, das dir für 2005 keine EHZ aufgrund deiner zu hohen Bemessungsgrundlage gezahlt wird. Auch bei der EHZ wird jedes Jahr für sich betrachtet. In 2005 würde dir das erste der acht Jahre verloren gehen. Für die restlichen 7 Jahre würden dann die Voraussetzungen mit einem Kind bleiben.
Gruß
Michael