Eigenheimzulage - möchte mich vergrössern

Folgende Problemstellung;
ich hab ne ETW und erhalte seit ´00 die EHZ.
meine Freundin hat diese noch nicht in Anspruch genommen.

Nun wollen wir zusammenziehen und uns vergrößern und dabei ein Haus kaufen.

Sie kann ja noch für 8 Jahre erhalten. Aber was passiert bei mir?
Muss ich meine alte Wohnung verkaufen?
Muss das neue Haus irgendwie „geteilt“ werden?

Hat jemand ähnliches durch und kann Tipps geben?

Danke
Tin

Hallo Tin,

geteilt werden (nicht im Sinne des Eigentumswohnungsgesetzes sondern nur durch entsprechenden Grundbucheintrag) MUSS das Haus natürlich nicht, aber es ist schon sehr sinnvoll, weil man sich dadurch viel Ärger spart wenn es zu einer Trennung kommt (ausser natürlich, das Haus SOLL wirklich einem allein gehören, weil der es auch allein bezahlt).
Bei einer Teilung erhält jeder Miteigentümer dann einen dem Anteil an der Immobilie entsprechenden Teil der Eigenheimförderung. Wenn deiner Freundin das Haus zur Hälfte gehört, bekommt sie eine halbe Eigenheimförderung.
Du bekommst für den Rest der 8 Jahre weiter Eigenheimförderung, aber auch nur entsprechend deinem Anteil an der (dann) selbstgenutzten Immobilie.
So, ich hoffe, ich habe diesen an sich einfachen Sachverhalt jetzt nicht zu kompliziert dargestellt…

Gruß

Heidi

Hallo Heidi,

hört sich ja sehr gut an, vielen Dank. Hast Dir deinen „Hilfreich-Punkt“ verdient ;o)

Also, das Haus ist dann zur Hälfte mehr wert, als meine bisherige ETW, von daher würde sich meine Förderung noch auf den Höchstbetrag erhöhen.

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Für die Förderung ist der Eintrag im Grundbuch als selbstnutzender Eigentümer verantwortlich?

Wie würde es denn aussehen, wenn ein Elternteil dazukäme und ebenfalls ein Drittel übernehmen würde und alle drei in dem Haus leben würden? (Einfamilienhaus)

Vielen Dank.

Tin

Also, das Haus ist dann zur Hälfte mehr wert, als meine
bisherige ETW, von daher würde sich meine Förderung noch auf
den Höchstbetrag erhöhen.

Mhm, ich glaube, das ist etwas anders, der Höchstbetrag (also umgerechnet 5000 DM für Neubau oder 2.500 DM für Altbau, sorry noch DM-Beträge im Kopf) wird durch die Anzahl der Eigentümer geteilt. Denn der Förderbetrag beträgt immer (umgerechnet) 100.000 DM.

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Für die Förderung ist
der Eintrag im Grundbuch als selbstnutzender Eigentümer
verantwortlich?

Ja, außer bei Ehepaaren.

Wie würde es denn aussehen, wenn ein Elternteil dazukäme und
ebenfalls ein Drittel übernehmen würde und alle drei in dem
Haus leben würden? (Einfamilienhaus)

Ich denke, dann würde jeder 1/3 des Höchstbetrages bekommen. Wäre ja z.B. für deine Freundin eher eine miese Rechnung, denn sie hätte dann damit ihren Anspruch auf Förderung verwirkt und nur 1/3 des Höchstbetrages bekommen. Natürlich hätte sie auch weniger Kapital investiert!!

Zu Bedenken ist aber vor allen Dingen, dass sich die Rechtslage ab 01.01.2003 voraussichtlich gewaltig ändern wird. Deine Freundin kann sich dann glücklich schätzen, überhaupt noch irgendwas zu bekommen, wenn sie keine Kinder hat. Ihr solltet also so oder so versuchen, den Kaufvertrag noch in diesem Jahr zu machen. Ansonsten risiert ihr, gar nichts zu bekommen!! Wie das allerdings mit einem Folgeobjekt aussieht (bei dir der Fall) weiß wahrscheinlich z.Zt. keiner.

Gruß
Jeanny

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letzter versuch ;o)

Mhm, ich glaube, das ist etwas anders, der Höchstbetrag (also
umgerechnet 5000 DM für Neubau oder 2.500 DM für Altbau, sorry
noch DM-Beträge im Kopf) wird durch die Anzahl der Eigentümer
geteilt. Denn der Förderbetrag beträgt immer (umgerechnet)
100.000 DM.

na, is ja egal ob dm oder euro - hauptsache, es wird ausgezahlt ;o)

sieht die lage anders aus, wenn das bauamt einer teilung des hauses zustimmen würde und daraus noch eine eigentumswohnung mit macht und meine mutter dann die eigentumswohnung kauft und meine freundin den rest des hauses? kann das funktionieren?

dann kaufen meine mutter und meine freundin das und ich bleibe wo ich bin ;o)

vielen dank allen - gruss

tin

Mhm, ich glaube, das ist etwas anders, der Höchstbetrag (also
umgerechnet 5000 DM für Neubau oder 2.500 DM für Altbau, sorry
noch DM-Beträge im Kopf) wird durch die Anzahl der Eigentümer
geteilt. Denn der Förderbetrag beträgt immer (umgerechnet)
100.000 DM.

na, is ja egal ob dm oder euro - hauptsache, es wird
ausgezahlt ;o)

sieht die lage anders aus, wenn das bauamt einer teilung des
hauses zustimmen würde und daraus noch eine eigentumswohnung
mit macht und meine mutter dann die eigentumswohnung kauft und
meine freundin den rest des hauses? kann das funktionieren?

das geht, Bekannte haben das so gemacht, AAABER :wink: dann dürft ihr die 8 Jahre nicht heiraten und die Eigentumswohnung muss wirklich einen eigenen abgeschlossenen Eingang und mindestens ein Zimmer, Küche,Bad besitzen. Wenn man das nicht in einem Neubau macht, sondern umbauen will, kostet das mehr Geld als die Förderung einbringt.

Gruß,
Micha

Hallo Tin,

Jeanny hat es bereits angesprochen: Die Gesetzeslage wird sich ändern. Hier eine Mitteilung der Stiftung Warentest zur Info.

http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNR=…

Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Birgit

So wie du gefragt hast, haste jetzt natürlich ne reihe irreführender antworten gekriegt.

Nachdem wie du so fragst in deinen 3 fragen und was du an nachfragen stellst, sehe ich das so:

du willst ein ein Haus bauen/kaufen/sanieren, daß mehrere wohneinheiten hat. Du hast selbst bereits eine ETW.

Die neue Immobilie soll als SozWoBau finanziert werden.
10% AG-Darlehen(das als Eigenkapital ausgewiesen wird)
Restfinanzierung über KfW und Hausbank.

finanzierung ist ausgereizt bis auf den letzten Pfennig, deswwegen wird mit der Eigenheimzulage hin und herkalkuliert.

Mein Tip wie bereits schon angesprochen: Wenn du dich nicht unglücklich machen willst, dann such dir einen Finanzierungsfachmann, der solche Finanzierungen aus dem FF und krisensicher erstellen kann. ( Kein Bank- oder Bausparkassen oder Versicherungsberater)

Ansonsten, wenn du nicht mal eine 2%-tilgung beim einem Zinssatz von 5,5 für 60%-Hypothek hinkriegst, dann lass es lieber ganz.

gruss
winkel