Wenn jemand das Elternhaus überschrieben bekommt u. ein Geschwisterteil auszahlt, gibt es dann auch die Eigenheimzulage ?
Huuuuuuuuuuuuuuhhhhhhh…
Aber erst mal Hallo,
das fällt unter das Kapitel: Teilentgeltliche Übernahme.
Wenn ich mich recht entsinne, wird der Betrag, den Du an Deine Geschwister auszahlst als Anschaffungskosten gerechnet, dazu dann noch alle Kosten, die durch die Übernahme entstehen.
Dementsprechend kannst Du dafür auch die EHZ beantragen. Allerdings gibt es lediglich 1% der Anschaffungssumme pro Jahr begrenzt auf max. 1278,- Euro pro Jahr + evtl. Kinderzuschlag.
Wenn Du z.B. an Deine Geschwister 100.000 Euro zahlst bekommst Du auch nur 1% = 1000,- Euro pro Jahr an EHZ, ist es weniger, dann gibt es auch dementsprechend weniger.
Gruß,
Frank Scholtysek, der auch eine eigene Homepage hat, aber den Link nicht mehr einbauen darf.
Heute schon „ge-Google-t“ ?