Eigenheimzulage nach Heirat

Tach auch,

eine Frage zur Eigenheimzulage (schon bewilligt) nach Heirat.

Meine damalige Freundin hat vor 3 Jahren ein Reihenhaus gekauft (wir wohnen in dem Haus). Heute ist sie meine Frau und meine Frage ist, ob sich die neue Situation auf die EHZ auswirkt.

Vor 3 Jahren war meine Freundin also innerhalb der Einkommensgrenze, nun, mit mir, sieht das anders aus; unser gemeinsames Einkommen übersteigt die Grenzen für Verheiratete. (eventuell ändert sich das im nächsten Jahr, da meine Frau dann im Erziehungsurlaub sein wird - aber selbst das wird knapp).

Es gibt nun Leute die sagen „mach dir keine Kopf, das FA prüft nicht mehr“. Ist das wirklich so? Und vor allem: Ist das wirklich so, auch wenn man sich zusammen veranlagen lässt? Kann man mit der Wahl der Steuerklassen einen Fehler begehen?

Besten Dank!
b.

Servus b.,

da zitiere ich einfach mal die Quelle:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/

und lege Dir den § 5 EigZulG ans Herz, aus dem zu ersehen ist, dass die Einkunftsgrenze bloß für das Erstjahr beachtlich ist, nachher nicht mehr.

Anders ists mit der Bedingung aus § 4, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: Die muss Jahr für Jahr erfüllt sein, wenn ein Anspruch auf EigZul für das jeweilige Jahr bestehen soll. Aber das steht hier nicht zur Debatte.

Zusammenveranlagung und Steuerklassenwahl nach Heirat haben keinen Einfluss auf die Eigenheimzulage.

Schöne Grüße

MM