Tach auch,
eine Frage zur Eigenheimzulage (schon bewilligt) nach Heirat.
Meine damalige Freundin hat vor 3 Jahren ein Reihenhaus gekauft (wir wohnen in dem Haus). Heute ist sie meine Frau und meine Frage ist, ob sich die neue Situation auf die EHZ auswirkt.
Vor 3 Jahren war meine Freundin also innerhalb der Einkommensgrenze, nun, mit mir, sieht das anders aus; unser gemeinsames Einkommen übersteigt die Grenzen für Verheiratete. (eventuell ändert sich das im nächsten Jahr, da meine Frau dann im Erziehungsurlaub sein wird - aber selbst das wird knapp).
Es gibt nun Leute die sagen „mach dir keine Kopf, das FA prüft nicht mehr“. Ist das wirklich so? Und vor allem: Ist das wirklich so, auch wenn man sich zusammen veranlagen lässt? Kann man mit der Wahl der Steuerklassen einen Fehler begehen?
Besten Dank!
b.