Eigenheimzulage nach Heirat

Moin,

ein Haus wurde von zwei nicht verheirateten aber zusammen lebenden Menschen gemeinsam zu je 50% Eigentumsanteil gekauft.
Es wurde von beiden Eigenheimzulage beantragt und auch bewilligt.
Nach Ablauf von zwei Jahren wurde bei einem der beiden festgestellt, dass sein Einkommen (knapp) über der Grenze liegt. Die 50% Eigenheimzulage der vergangenen zwei Jahre wurden zurückverlangt.

Ab diesem Zeitpunkt wurde dann nur noch 50% der Eigenheimzulage für den anderen der beiden ausgezahlt.

Im vierten Jahr heiraten die beiden. Dank der nun wohl höheren Einkommensgrenzen soll die Eigenheimzulage neu beantragt werden.
Und nun die Frage: Wie und wo und mit welchem Antragstext macht man das? Die Hochzeit fand im Dezember statt - bekommt man für dieses Jahr noch die „fehlenden“ 50% nachgezahlt?

Dank euch schonmal für die Antworten!

Gruß,
Salzmann

Moin,

ein Haus wurde von zwei nicht verheirateten aber zusammen
lebenden Menschen gemeinsam zu je 50% Eigentumsanteil gekauft.
Es wurde von beiden Eigenheimzulage beantragt und auch
bewilligt.
Nach Ablauf von zwei Jahren wurde bei einem der beiden
festgestellt, dass sein Einkommen (knapp) über der Grenze
liegt. Die 50% Eigenheimzulage der vergangenen zwei Jahre
wurden zurückverlangt.

Also hat er die ESt-Erklärung erst sehr spät abgegeben.

Ab diesem Zeitpunkt wurde dann nur noch 50% der
Eigenheimzulage für den anderen der beiden ausgezahlt.

Richtig

Im vierten Jahr heiraten die beiden. Dank der nun wohl höheren
Einkommensgrenzen soll die Eigenheimzulage neu beantragt
werden.

Ist auch möglich

Und nun die Frage: Wie und wo und mit welchem Antragstext
macht man das?

Mit einem formlosen Antrag, da der eigentliche Antrag ja bereits dem FA vorliegt. Dieser formlose Antrag sollte in Verbindung mit der ESt-Erklärung eingereicht werden (also diesmal etwas schneller die ESt-Erklärung machen), da diese die dlage für die Feststellung der Einkunftsgrenzen ist.
Die Hochzeit fand im Dezember statt - bekommt

man für dieses Jahr noch die „fehlenden“ 50% nachgezahlt?

Ja

Dank euch schonmal für die Antworten!

Bitte und Gruß
Michael