Eine dringende Frage bschäftigt mich/uns,
wenn ich ein Grundstück erwerbe, können
meine Eltern dann dort bauen und die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen?
Danke!!!
Gruß
Caro
Eine dringende Frage bschäftigt mich/uns,
wenn ich ein Grundstück erwerbe, können
meine Eltern dann dort bauen und die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen?
Danke!!!
Gruß
Caro
Eigenheimzulage bekommt nur der Besitzer einer Immobilie. Ein Haus auf einem Grundstück gehört (meines Wissens) aber immer dem Besitzer des Grundstücks.
Du müsstest das Grundstück teilen lassen und für den Teil, auf dem das Haus deiner Eltern steht, ein eigenes Grundbuchblatt anlegen lassen.
Gruß
Stefan
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Das ist im Rahmen einer Erbpacht durchaus möglich.
-) bent
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Danke, aber
was heißt im Rahmen einer Erbpacht?
Grüße
Hallo Carolin,
Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräusserliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht)
Siehe Verordnung ü+ber das Erbbaurecht vom 15.01.1919
Vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts:
Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks
Versicherung und Wiederaufbau
Tragung ööf. und privatrechtlicher lasten und Abgaben
Verpflichtun des Berechtigten, das Erbbaurecht bei bestimmten Voraussetzungen auf den Grundeigentümer zu übertragen
Verpflichtung des Berechtigten zur Zahlung von Vertragsstrafen
Einräumung eines Vorrechts für den Berechtigten auf Erneuerung des Erbbaurechtes nach dessen Ablauf
Verpflichtung des Grundeigentümers, das Grundstück an den jeweiligen Erbbauberechtigten zu verkaufen
kurze Zusammenfassung:
Einer (A) hat ein Grundstück, ein Anderen (B) möchte gerne bauen.
Durch zu beurkundenen Vertrag räumt A B ein Erbbaurecht z.B. für 99 Jahre ein. B zahlt dafür einen Erbbauzins (vergl. Pacht / Mietzins)
B darf jetzt bauen muss das Gebäude natürlich instandhalten usw.
Nach Auslauf der Erbpacht (99 Jahre) fällt das Gebäude (bei zahlung einer Entschädigung oder auch nicht) in den Besitz von A.
Die genaue Ausgestaltung und sich daraus ergebenden Regelungen sind natürlich etwas komplizierter.
Ist aber ein gängiges Modell innerhalb von Familien (Eltern haben Grundstück, möchten dieses behalten, Kinder sollen trotzdem bauen können) und insbesondere aber auch bei Grundstücken von Kirchen oder öff. Trägern.
-) bent
B darf jetzt bauen
Vielen Dank!!!
Grüße
Nö, dass muss nicht sein. Grundstück und Hauseigentum können in getrennter Hand liegen.
Macht bloss keiner, weil niemand das Risiko eingeht, auf einem fremden Grundstück 100Tausende von DM zu investieren.
War gerade zu Besuch bei jemanden, der ein Haus (wirklich schön) für 80 TDM in HH !!! erworben, Grundstückeigentümer ist die Stadt. Die Käufer spekulieren darauf, dass in den nächsten 20 Jahren dort kein Industriezentrum hingebaut wird, denn in den Jahren hätten sie die Miete für ein ähnliches Objekt dreimal raus.
Zur grundsätzlichen Frage: Eigenheimzulage gibt es für eine SELBSTBEWOHNTE Wohneinheit, sei es Haus oder ETW!
Gruss Marian