Hallo,
ich möchte mit meinem Freund ein Einfamilienhaus kaufen. Die Bank finanziert uns unser vorhaben problemlos, da wir beide mit unserem Verdienst dazu beitragen können. Nun besitzt mein Freund allerdings eine schuldenfreie Eigentumswohnung und einiges an Eigenkapital, welches natürlich in die Finanzierung einfließt. Diese Wohnung soll verkauft werden. Somit könnte er das Haus schon zu 50 Prozent bezahlen. Da ich bisher noch nie Eigenheimzulage bekommen habe, würde ich diese erhalten.
Leider ist in es in unserem Bekanntenkreis vorgekommen, daß sich eine ähnliche Situation ergab und es nach einigen Jahren zur Trennung kam. In diesem Fall war meine beste Freundin diejenige die fast 70 Prozent Geld des Wertes ins Haus steckte. Da beide zu 50 Prozent im Grundbuch stehen, gehört jetzt ihrem Ex die hälfte vom Haus obwohl er vorher fast nichts hatte.
Deshalb habe ich auch Verständnis dafür, weil er ja derjenige mit dem Eigenkapital ist, daß er sich absichern möchte. Darüber sind wir uns auch einig. Im Falle einer Trennung soll jeder sein Kapital wieder bekommen. Problem: Eigenheimzulage! Diese gibt’s nämlich nur zu den Anteilen zu denen man im Grundbuch steht…Ähm stimmt das so überhaupt? Nach unserer Rechnung bekäme ich 25 Prozent Eigentumsanteil.
Also müsste ich mit 100 Prozent ins Grundbuch um die volle Eigenheimzulage zu bekommen. Da wir uns aber darüber einig sind, daß das nicht geht müssen wir einen anderen Weg finden.
Was währe z.b. wenn ich zu 100 Prozent im Grundbuch stehe und wir in einem zusätzlichen Notarvertrag was anderes vereinbaren. Wie würde es dann im Falle einer Trennung ausshen? Geht so was überhaupt?
vlg
claudia