[Eigenheimzulage] Nutzung zu eigenen Wohnzwecken / wie nachweisen?
Hallo Wissende,
wir haben letzte Woche ein Haus gekauft und am selben Tag Nutzen und Lasten auf uns übergehen lassen. Um der sog. Neujahrsfalle zu entgehen müssen wir nun dieses Jahr noch einziehen. Eine umfangreiche juristische Auslegung des Begriffes „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ findet sich unter:
Wir wollen nun so vorgehen: Zwei Räume unter dem Dach renovieren, möblieren, einziehen und polizeilich ummelden. Alles noch in diesem Jahr. Nun aber zu meiner Frage: Genügt die Ummeldung als Nachweis der Nutzung noch in diesem Jahr? Alle anderen Daten gehen ja aus dem Kaufvertrag hervor, den Umzug mit einem von Freunden geliehen Kleinlaster können wir aber später mit keiner Unterlage nachweisen. Welches Vorgehen empfiehlt sich hier? Wie prüft das Finanzamt dies?
Wir wollen nun so vorgehen: Zwei Räume unter dem Dach
renovieren, möblieren, einziehen und polizeilich ummelden.
Alles noch in diesem Jahr. Nun aber zu meiner Frage: Genügt
die Ummeldung als Nachweis der Nutzung noch in diesem Jahr?
Alle anderen Daten gehen ja aus dem Kaufvertrag hervor, den
Umzug mit einem von Freunden geliehen Kleinlaster können wir
aber später mit keiner Unterlage nachweisen. Welches Vorgehen
empfiehlt sich hier? Wie prüft das Finanzamt dies?
Die polizeiliche Meldung ist immer bloß ein Indiz, und hat weder pro noch contra die Qualität eines Beweises.
Wichtig ist, dass Ihr mit geeigneten Mitteln zeigen könnt, dass Ihr tatsächlich wohnt. Wohnen ist steuerlich Schlafen, Kochen, Sich waschen können - dafür müssen die renovierten Räume nachweisbar taugen (Wasseranschluss? Kochplatten?). Ggf. datiertes Foto, aber in petto halten, nicht von vornherein vorlegen - sonst ruft man vielleicht Geister, die schwer loszukriegen sind.
Klar ist, dass z.B. auch Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte von der neuen Adresse starten; wenn es etwa ein Dienstwagen-Fahrtenbuch gibt, ist da ja auch einiges dokumentiert.
Z.B. Nachsendeauftrag würde ich als geeignetes Mittel betrachten: Die Post wird man eher da haben wollen, wo man sich hauptsächlich aufhält. Auch Korrespondenz mit Stromversorger etc., die zeigt, dass Ihr bereits einen Haushaltstarif, keinen Baustromtarif habt: Alles, was mit dem Leben an der neuen Adresse technisch zusammenhängt.
bin auch grade dabei mir eine ETW zu kaufen (Dienstag). Im Vorgespräch meinte der Notar, dass die Ummeldung und der im Notarvertrag eingetrage Übergang von Nutzen und Lasten beim Finanzamt ausreichen würde. Die Idee mit dem Nachsendeantrag als weiteres Berweismittel finde ich aber auch nicht übel. Ausserdem kenne ich niemanden wo das Finanzamt ganz genau geprüft hat, wann genau umgezogen wurde. Wäre wohl auch ein zu großer Aufwand.
für dieses Jahr gilt offenbar eine Sonderregelung, die ausnahmsweise bereits den notariellen Kaufvertrag bis zum 31.12. ausreichen lässt, um noch die alte Förderung zu erhalten. Habe hierzu bislang aber keinen „offiziellen“ Text auf den Schreibtisch bekommen. Aber wen es interessiert, der findet bei Google sicher passende Infos, bzw. wendet sich vertrauensvoll an seinen Notar.
Gruß vom Wiz
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Hallo,
also wir haben uns letztes Jahr am 20.12. umgemeldet und diese Ummeldebescheinigung als Nachweis dem Antrag auf EHZ beigelegt. Dies hat auch gereicht. Wir sind übrigens nicht mit Umzugsfirma o.ä. umgezogen, sondern mit privaten Fahrzeugen+Helfern, hätten da also auch keinen entsprechenden „offiziellen“ Nachweis gehabt.