Hallo zusammen,
ich bekomme für meine jetzige Wohnung das letzte mal 2008 die Eigenheimzulage. Dann habe ich 8 Jahre die EHZ erhalten.
Jetzt habe ich mir noch vor der Gesetzänderung d.h 12.2005 ein altes kleines Haus gekauft. Ich möchte nun so früh wie möglich in das Haus einziehen ohne das ich die EHZ für meine " alte " Wohnung verliere. Gibt es da ein Stichtag wann man eingezogen sein muss?? Ich würde gerne 11.2007 ins neue Eigenheim einziehen, bekomme ich dann 03.2008 keine EHZ für meine Wohnung.
Wiewiel Jahre werde ich die EHZ für mein neus Eigenheim erhalten:
Kaufvertag 11.2005, Einzug 11 2007 bzw. 2008.
ich bedanke mich vorab für die Antworten
Gruss Cobra
Hallo
Hallo zusammen,
ich bekomme für meine jetzige Wohnung das letzte mal 2008 die
Eigenheimzulage. Dann habe ich 8 Jahre die EHZ erhalten.
Jetzt habe ich mir noch vor der Gesetzänderung d.h 12.2005 ein
altes kleines Haus gekauft. Ich möchte nun so früh wie möglich
in das Haus einziehen ohne das ich die EHZ für meine " alte "
Wohnung verliere. Gibt es da ein Stichtag wann man eingezogen
sein muss?? Ich würde gerne 11.2007 ins neue Eigenheim
einziehen, bekomme ich dann 03.2008 keine EHZ für meine
Wohnung.
Wiewiel Jahre werde ich die EHZ für mein neus Eigenheim
erhalten:
Kaufvertag 11.2005, Einzug 11 2007 bzw. 2008.
ich bedanke mich vorab für die Antworten
gibts EHZ, personenbezogen und das wars denn auch damit. Wenn du noch was übrig ahst kann man das übertragen, da das Haus gebraucht ist, gibts auch nur die Hälfte. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand
Gruss Cobra
LG
Mikesch
Hallo Cobra, hallo Mikesch,
der Kater hat zumindest teilweise recht:
Es gab eine nette, aber recht unbekannte Ausnahme:
Bei Ehepaaren, wenn jeder Ehepartner alleiniger Eigentümer der geförderten Immobilie war, konnten die Ehepartner jeder einmal nebst den Kindern die Förderung (also eigentlich doppelt) kassieren.
Aber - und das ist kein Märchen - es war einmal.
Bedauernde Grüsse von BM
Hallo BM
die Ausnahme ist dem Kater durchaus bekannt. Da hier aber von normalen Zweitkauf geredet wurde, hab ich sie nicht erwähnt. Wenn Cobra verheirat ist hätte man den Hauskauf damals auf den Partner machen müssen,der EHZ noch nicht in Anspruch genommen hat. Also liegt der Fehler dort
LG
Mikesch
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Hallo und viele Dank für deine Info Mikesch,
ist richtig, sei noch erwähnt das ich verheiratet bin.
ich plane für 11.2007 den Umzug. Bekomme ich dann 2008 die EHZ für die Wohnung oder für das neue Haus??Und wie lange??Kann mir denn keiner helfen damit ich mein Umzug planen kann??
Ich habe schon beim Finanzamt angerufen, ich habe das Gefühl die wissen noch weniger als.
Ich will halt mein Umzug so planen das ich kein Jahr bei der EHZ verliere.
Besten dank im voraus
cobra
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hallo
Hallo
Hallo zusammen,
ich bekomme für meine jetzige Wohnung das letzte mal 2008 die
Eigenheimzulage. Dann habe ich 8 Jahre die EHZ erhalten.
Jetzt habe ich mir noch vor der Gesetzänderung d.h 12.2005 ein
altes kleines Haus gekauft. Ich möchte nun so früh wie möglich
in das Haus einziehen ohne das ich die EHZ für meine " alte "
Wohnung verliere. Gibt es da ein Stichtag wann man eingezogen
sein muss?? Ich würde gerne 11.2007 ins neue Eigenheim
einziehen, bekomme ich dann 03.2008 keine EHZ für meine
Wohnung.
Wiewiel Jahre werde ich die EHZ für mein neus Eigenheim
erhalten:
Kaufvertag 11.2005, Einzug 11 2007 bzw. 2008.
ich bedanke mich vorab für die Antworten
gibts EHZ, personenbezogen und das wars denn auch damit. Wenn
du noch was übrig ahst kann man das übertragen, da das Haus
gebraucht ist, gibts auch nur die Hälfte. So ist jedenfalls
mein Kenntnisstand
Gruss Cobra
LG
Mikesch
Hallo und viele Dank für deine Info Mikesch,
ist richtig, sei noch erwähnt das ich verheiratet bin.
ich plane für 11.2007 den Umzug. Bekomme ich dann 2008 die EHZ
für die Wohnung oder für das neue Haus??Und wie lange??Kann
mir denn keiner helfen damit ich mein Umzug planen kann??
Ich habe schon beim Finanzamt angerufen, ich habe das Gefühl
die wissen noch weniger als.
Ich will halt mein Umzug so planen das ich kein Jahr bei der
EHZ verliere.
Besten dank im voraus
Hab ich doch geschrieben,wenn du in das alte Haus ziehst im Jahr 2007 bekommst du das 1 Jahr die EHZ für´s alte Haus = die Hälfte + Kinder evtl.
die grosse Kugels pukt dazu etwa 130.000 Ergebnisse aus
http://www.google.de/search?hl=de&q=Vorraussetzungen…
cobra
Der Kater
Hi,
Wichtig ist m.E. dass Ihr die alte EHZ aufbraucht und dann erst die neue in Anspruch nehmt, denn es ist soweit ich nachgelesen habe nicht möglich auf eine Förderung die bewilligt ist zugunsten einer anderen zu verzichten. D.h. wenn Ihr heute schon umzieht (vor Ablauf der 8 Jahre) dann nehmt Ihr unweigerlich nur das 1 Jahr Rest auf dem gebrauchten Objekt in Anspruch.
Wenn die Fristen nicht ablaufen, könnt Ihr dann ab 2008 (Einzug) noch (2008- gab es nicht eine Doppelförderung bei Objektwechsel nach Auszahlung 15.03???)/2009/2010/2011/2012 geltend machen.
http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/minister…
„Die Eigenheimzulage wird höchstens acht Jahre gewährt. Der Förderzeitraum beginnt –
unabhängig von der Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken – immer im Jahr der
Fertigstellung oder Anschaffung der Wohnung. Der Förderzeitraum endet, wenn die Wohnung
verkauft oder nicht mehr selbst genutzt wird, spätestens jedoch nach acht Jahren.“
Greetz
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