Eigenheimzulage (Termine?)

Hallo.

(Vorausgesetzt man liegt unter den Einkommensgrenzen:smile: Wenn man 2004 eine Eigentumswohnung kauft, der Vertrag dazu also 2004 gemacht wurde, habe ich dann Anspruch auf Eigenheimzulage (EHZ) ?

Habe ich den Anspruch auch, wenn ich erst im März 2005 mich dort als wohnhaft anmelde? Wenn ja: Stimmt es, das mir dann aber ein Jahr Zuschuss verloren geht (7 statt 8 Jahre)?

Habe ich den Anspruch auch, wenn der Kosten-Nutzen-Übergang (oder wie das Zeugs heißt) und das Eigentumsübergang erst im März 2005 ist?

Stimmt es also, dass ausschließlich der Termin des Kaufvertrages entscheidend ist??

Danke für fachkundige Antworten!

N°1

Hallo.

(Vorausgesetzt man liegt unter den Einkommensgrenzen:smile: Wenn
man 2004 eine Eigentumswohnung kauft, der Vertrag dazu also
2004 gemacht wurde, habe ich dann Anspruch auf Eigenheimzulage
(EHZ) ?

Ja.

Habe ich den Anspruch auch, wenn ich erst im März 2005 mich
dort als wohnhaft anmelde? Wenn ja: Stimmt es, das mir dann
aber ein Jahr Zuschuss verloren geht (7 statt 8 Jahre)?

Ja.

Habe ich den Anspruch auch, wenn der Kosten-Nutzen-Übergang
(oder wie das Zeugs heißt) und das Eigentumsübergang erst im
März 2005 ist?

Das heißt Übergang von Nutzen und Lasten.

Stimmt es also, dass ausschließlich der Termin des
Kaufvertrages entscheidend ist??

Ja, denn einen Anspruch auf Eigenheimzulage hat man erst ab dem Tag des Einzugs.

Gruß
Roman

NS:Hoffe es war fachkundig genug.
Du hast Dir das meiste ja schon selbst beantwortet.

Danke für fachkundige Antworten!

N°1

Falsche Antwort von Roman
Hallo nr. 1,

Eine Wohnung ist angeschafft wenn Besitz, Nutzen Lasten und Gefahr auf ihn übergehen. Der Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrages ist unerheblich (§ 3 EigZulG). Das bedeutet für Dich EHZ ab 2005 für 8 Jahre und nichts anderes. Da Du im März dort einziehst gibt es keine andere Antwort.
Gruß
Michael

Hallo Michael

Eine Wohnung ist angeschafft wenn Besitz, Nutzen Lasten und
Gefahr auf ihn übergehen. Der Zeitpunkt des notariellen
Kaufvertrages ist unerheblich (§ 3 EigZulG). Das bedeutet für
Dich EHZ ab 2005 für 8 Jahre und nichts anderes. Da Du im März
dort einziehst gibt es keine andere Antwort.

Das ist so nicht ganz korrekt.
Der Zeitpunkt des Kaufvertrags (Termin beim Notar) ist insoweit relevant, dass dies der Zeitpunkt ist, der als Grundlage für die EHZ herangezogen wird.
Extrembeispiel (das so sicher in der Praxis nicht stattfinden wird):
Notarvertrag heute (2004), Übergang Kosten-Nutzen-Lasten in zehn Jahren (2014), Wegfall der EHZ z.B. 2006. Trotzdem besteht bei Einzug anno 2014 EHZ-Förderung für 8 Jahre.

Die typische Neujahrsfalle war bei der Kürzung der EHZ anno 2003 (oder wann war das?) manchmal sogar positiv, da durch den Notartermin bei Gebrauchtimmobilien oder den Bauantrag für Neubauten im alten Jahr noch die „alte“, ungekürzte EHZ maßgeblich war.

Grüße von
Tinchen

1 „Gefällt mir“

Nicht so voreilig.
Hallo Ihr beiden,

ich muß mich wiederholen. Der Anspruch auf die Eigenheimzulage ist in dem Jahr verwirkt, in dem man den Notarvertrag schließt und im Folgejahr einzieht.
So verliert man ein Jahr der Förderung!

Beachte § 4 EigZulG:
„Der Anspruch besteht nur für die Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt.“
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/__4…

So bereits selbst miterlebt und zuvor vom Finanzamt und Steuerberater bestätigt.

Gruß
Roman

NS: Tinchen, Deine Aussage bzgl. der Förderung verstehe ich nicht ganz.
Da der Notartermin entscheidend ist, wie kann man Jahre später die volle EHZ erhalten?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, Roman,

auch durch Wiederholung wird Deine Aussage nicht richtiger. Die Anspruchsvoraussetzungen sind erst mit Übergang von Besitzu und Lasten gegeben. Das bedeutet, dass im angefragten Fall 8mal EHZ gezahlt wird.

Freundliche Grüße

wolle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolle,

hier sind unterschiedliche Meinungen von verschiedenen „Experten“ zusammengekommen.
Ich möchte dies nicht weiter kommentieren.

Leider hilft dies dem Fragenden nicht weiter.

Ebenfalls freundliche Grüße zurück

Roman

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roman,

ich muß mich wiederholen. Der Anspruch auf die Eigenheimzulage
ist in dem Jahr verwirkt, in dem man den Notarvertrag schließt
und im Folgejahr einzieht.
So verliert man ein Jahr der Förderung!

QUATSCH!

Wir haben unser Häuschen im November 2002 per Notarvertrag gekauft.
Übergang von Kosten/Nutzen/Lasten war per Vertrag am 02.01.2003.
EHZ beim Finanzamt beantragt: Regelung von 2002 (da Notarvertrag in 2002); erstes Jahr der EHZ = 2003 (da Kosten/Nutzen/Lasten-Übergang in 2003) und dann 8 Jahre lang (sprich: 2003, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10).

Lass dich mal bei deinem Finanzamt wirklich schlau machen.

Das ist wirklich so.

Grüße von
Tinchen

Wichtige Nachfrage…
Hallo.

Wie ist Folgendes:

  • Notarieller Kaufvertrag 2004,
  • Polizeiliche Anmeldung Ende 2004 (!!),
  • Einzug Anfang 2005.

Ich weiß, eigentlich müssen die beiden letzen Punkte terminlich zusammenfallen.
Aber mehrere Leute haben mir angeraten, mich schon 2004 offiziell dort anzumelden, auch wenn ich erst Ende Januar NuLA-Übergang und den tatsächlichen Umzug habe.

Welche Vorteile hätte dies?
Oder hat es sogar Nachteile…??

N°1

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Hallo Nr. 1,

wie bereits gesagt, entscheidend ist Übergang NuLa. Daran ändert auch eine vorzeitige Ummeldung nichts, die auch noch falsch wäre, weil Du ja tatsächlich dort noch nicht wohnst.
Bitte lasse Dich nicht von den anderen Meinungen hier verwirren und glaube einem alten Finanzbeamten.
Übergang NuLa in 2005 heißt EHZ ab 2005 für 8 Jahre und nichts anderes. Das Datum des Kaufvertrages wäre nur wichtig bei einer Gesetzesänderung (z.B. zum 01.01.2005). Die liegt jedoch nicht vor und ist daher für dich nicht relevant.
Ich hoffe jetzt sind alle Unklarheiten geklärt, wenn nicht, dann melde Dich nochmal bei mir.
Gruß
Michael