Meine Freundin und ich haben gemeinschaftlich ein Haus gekauft. Natürlich plagen uns jetzt die Sorgen, ob wie die Eigenheimzulage noch rechtzeitig für dieses Jahr hinbekommen. Dazu sind bei mir noch ein paar Fragen offen bzw. ich habe zwei Szenarien gebildet:
Wir überweisen das Geld jetzt sofort (der Kaufvertrag wurde heute morgen unterschrieben) - d.h. nicht Zug-um-Zug da die andere Partei momentan erstmal dran ist, uns zur Zahlung aufzufordern um uns dann auch die Schlüssel etc. zu übergeben.
Rennen dann aufs Amt und melden uns auf die neue Adresse um. Beantragen damit die EHZ für dieses Jahr noch (reicht diese Ummeldung überhaupt aus?)
Ein Problem dabei: Wir müssen ja offiziell das neue Haus auch bewohnen. Das werden wir aber wohl erst so richtig ab Frühjahr nächstes Jahr machen. Kontrolliert das jemand? Drin aufhalten werden wir uns schon. Auch die Postanschrift schon zu ändern wäre kein Thema. Wir wohnen derzeit nur 2 Minuten entfernt und würden uns gern das Schlafen im Staub und Dreck sparen.
Wir lassen uns Zeit, zahlen erst nächstes Jahr, beantragen erst nächstes Jahr (damit wir kein Jahr verlieren) und schaffen damit auch das regelgerechte Einziehen. Diesmal sogar ohne zu schummeln
Wenn ich richtig informiert bin, gilt für uns auch nächstes Jahr noch das „alte“ Recht, da der Kaufvertrag ja noch in 2003 unterzeichnet wurde. Die Einkommensgrenzen schaffen wir auch in dieser Variante noch.
Ich würde gerne eure Meinungen zu beiden Möglichkeiten hören. Vielleicht denkt ihr an Dinge, die uns in der augenblicklichen Hektik noch nicht aufgefallen sind.
Und ergänzend dazu noch eine weitere Frage:
Kann mir jemand schildern, unter welchen Umständen beide die EHZ beantragen können. Vor allem welche Vor- und Nachteile man sich dadurch einhandelt (andere Besteuerung das Hauses, da offz. 2-Familienhaus anstatt Einfamilienhaus? Steuern?..)
wie ein Post weiter oben schon erwähnt, müssen gemäß Kaufvertrag beim Notar Nutzen und Lasten übernommen worden sein und der Umzug muss gemeldet sein. Dazu sind übrigens die Ummeldestellen verpflichtet zwischen den Tagen eine Notbesetzung zu stellen.
Solltet Ihr Nutzen und Lasten erst mit der Zahlung erhalten, dann solltet ihr versuchen die Zahlung dieses jahr noch hinzukriegen. Ich denke das ansonsten Vater Staat auf jeden Fall nach neuem Recht vorgeht. Gestern im Vermittlungsausschuss hat man sich drauf geeinigt die EHZ beizubehalten allerdings auf 30% zu kürzen. Und das ist immerhin schon ein heftiger Happen.
cu
gk
die ganze sache ist garnicht so kompliziert wie sie aussieht.
wann die zahlung erfolgt hat KEINERLEI einfluss auf die ehz! ebenso muss der eintrag im grundbuch noch nicht erfolgt sein! also ganz in ruhe die „zug um zug“-regelung mitmachen!
der wichtige termin ist der übergang von kosten/nutzen/lasten auf euch. der wird im notarvertrag festgehalten. da ihr den vertrag beim notar ja schon unterschrieben habt, könnt ihr daran nichts mehr ändern. wenn der übergang von kosten/nutzen/lasten schon dieses jahr erfolgt, so zählt dieses jahr als erstes jahr für eure ehz. um diese dann auch noch ausbezahlt zu bekommen müsst ihr die immobilie auch noch dieses jahr bewohnen (und dort gemeldet sein). ist der übergang von kosten/nutzen/lasten auf nächstes jahr (01.01.2004 oder später) im notarvertrag festgelegt, so reicht es, wenn ihr euch bis spätestens 31.12.2004 ummeldet.
entscheident ist also nur der termin von übergang kosten/nutzen/lasten auf euch!
auch wenn der termin erst in 2004 liegt, so erhaltet ihr aber trotzdem die „alte“ ehz, da der vertrag dieses jahr abgeschlossen wurde!
also schnell mal im notarvertrag nachsehen!
liebe grüße,
tinchen
ps:
nur so nebenbei: wenn der übergang von kosten/nutzen/lasten auf euch erst am 02.01.2004 sein sollte, dann muss der verkäufer noch die komplette grundsteuer für 2004 zahlen…
Also bei uns verhält es sich so, dass Übergang von Nutzen und Lasten eben erst mit der Überweisung des Kaufpreises einhergehen sollen (laut Notar-Vertrag).
Das werden wir wohl dieses Jahr noch hinbekommen. Es wird nur sehr, sehr eng. Das Bezahlen ist dabei nicht das Thema, unsere Bank weiß ja was auf sie zukommt
Vielmehr muss uns aber im Gegenzug Schlüssel etc. ausgehändigt werden. Und der Verkäufer ist ein Amt (wir kaufen von einem Bundesland), d.h. zwischen den Jahren tut sich bei denen nicht viel bis gar nix. Die Schlussfolgerung:
Alles muss noch in der nächsten Woche passieren! Und das wird eng.
Ummelden reicht also eurer Meinung nach aus, um die Anforderungen der EHZ zu erfüllen? Ummelden kann ich mich ja jetzt schon mit dem Kaufvertrag oder?
Im Grunde halten wir uns schon den ganzen Tag im „neuen“ Haus auf, nur schlafen werden wir in der sauberen, alten Mietswohnung.
beim „nur Ummelden“ würde ich auch darauf achten, daß Gas, Strom und Wasser vorhanden sind und auf Deinen Namen laufen. Ist dann etwas plausibler, daß Ihr tatsächlich drin wohnt. Laut Bekannten von uns kann sowas schonmal nachgeprüft werden.
Gruss,
Torsten
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