hallo
ich bekomme im märz 2005 zum letzten mal die eigenheimzulage. da ich aber mein haus verkaufen möchte, nun meine frage: wenn ich einen käufer finde, der z.b. im april 2005 mein haus kauft, muss ich dann die eigenheimzulage zurückzahlen?
viele grüße
grossini65
und danke schonmal für die antwort
Hallo,
entscheidend für den Hausverkauf ist der Übergang von Nutzen und Lasten.
Das bedeutet, dass Du in diesem Jahr schon Dein Haus notariel verkaufen könnest.
Der Erwerber ist Besitzer aber noch nicht Eigentümer.
Erst bei Kaufpreiszahlung geht das Haus ins Egentum des Erwerbers über.
Du mußt Dich nur ins neue Jahr „hineinretten“. Maßgeblich ist nicht der 15. März, sondern, dass Du überhaupt im Jahr 2005 im Haus als Eigentümer gewohnt hast.
Eine anteilige Rückerstattung der EHZ ist nicht vorgesehen.
Gruß
Roman
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