Hallo
Angenommen ein Ehepaar hat am 1.4.01 ein Einfamilienhaus mit allen Nutzen und Lasten gekauft. Baujahr 1958. Sie haben 2 Kinder.
Der Voreigentümer hat noch bis zum 31.12.01 im Objekt zur Miete, anschließend zieht die Fam. selbst ein.
In 2001 u. 2002 sind nicht unerhebliche Instandsetzungskosten angefallen.
Eigenheimzulage wird beantragt. (die Einkunftsgrenze wird nicht überschritten)
Wie sind die steuerlichen Auswirkungen zu den Gesetzen: Einkommensteuer, Eigenheimzulagegesetz, Grunderwerbsteuer 2001 u. 2002 ?
Welche Rechtsvorschriften greifen hier?
LG Spinadl
p.s. ich weiss das es die Eigenheimzulage nicht mehr gibt