Hallo!
Ich und mein Freund möchten dieses Jahr ein Haus kaufen. Um die Eigenheimzulage zu bekommen verdienen wir (leider?) beide zuviel. Es sei denn die Tochter meines Freundes (sie lebt bei Ihrer Mutter) würde mit angerechnet werden. Sie steht als 0,5 Kind auf der Steuerkarte meines Freundes. Wer kennt sich da aus? Ist das so, dass er dann 15.000 € mehr verdienen darf? (Statt der 30.000 € bei einem „ganzen“ Kind?)
Hört sich alles schlimm an, mit den „halben“ Kindern, ist aber gar nicht bös gemeint. Ist halt Beamtendeutsch…
Gruß, Claudia
Hallo Claudia,
Voraussetzung ist, dass das Kind „zum Haushalt gehört“, also seinen Lebenmittelpunkt beim Vater hat. Sicher gibt es da „Gestaltungsmöglichkeiten“, bei denen allerdings auch die Mutter des Kindes mitspielen muss.
Freundliche Grüße
wolle
Hallo Wolle!
Bist Du Dir da sicher? Ich habe nämlcih irgendwo gelesen (weiß nicht mehr wo) dass es reicht, wenn das „halbe“ Kind auf der Steuerkarte steht, also als Freibetrag eingetragen ist…
Woher hast Du Deine Info?
Gruß, Claudia
Hallo Claudia,
das alleine reicht nicht aus, she. Eigenheimzulagegesetz § 9, Abs. 5.
-(
Freundliche Grüße
wolle
Hallo Wolle!
Entschuldige dass ich so „ungläubig“ bin, aber es geht ja um ne Menge Geld… Ich habe jetzt noch mal gesucht und unter wiwo.de folgendes gefunden:
Wer die Grundförderung nutzt und Nachwuchs hat, erhält pro Kind 800 Euro im Jahr, insgesamt also 6400 Euro dazu. Zulagenberechtigt sind die Kinder dann, wenn man für sie Kindergeld erhält oder bei der Einkommenssteuer Freibeträge eintragen kann.
Verstehe ich dann nicht so ganz, da ja ein 0,5 Kind als Freibetrag eingetragen ist.
Kannst Du mir mal Deine Quelle nennen, oder sagen wo ich das nachlesen kann? Das wäre super!
Gruß, Claudia
Hallo Claudia,
wie bereits gesagt: § 9 Abs. 5 Eigenheimzulagegesetz. Den Text findest Du hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg/
Freundliche Grüße
wolle
Vielen DANK!
Gruß, Claudia