Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich möchte ein gebrauchtes Haus kaufen und werde den Kaufvertrag noch 2003 unterschreiben. Ich würde den Anschaffungstermin aber gerne ins Jahr 2004 vorverlegen, da ich einen Einzug ins Haus noch 2003 kaum schaffen kann. Und dann würde ich ja ein Jahr der EHZ-Förderung verlieren. Geht das, und wenn ja wie? Und erhält der Verkäufer auch schon vorher sein Geld, denn der möchte sicher nicht gern so lange warten? Und wenn das nicht geht, was versteht man konkret unter „Einzug“?
Vielen Dank,
Chester
Hi Chester,
„Einzug“ ist an dem Tag, an dem Du Dich ummeldest. Und wenn Du noch dieses Jahr Eigentümer einer bestehenden Immobilie wirst… (Oder ist es ein eigentlich abruchreifes Objekt in dem bei bestem Willen niemand leben kann?)
Gruß Stefan
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Hallo Chester,
um die Eigenheimzulage zu sichern, ist es aus derzeitiger Sicht erforderlich, den Kaufvertrag noch in 2003 abzuschließen. Wenn im KV der wirtschaftliche Übergang für 2004 vereinbart wird und die Ummeldung in 2004 erfolgt, wird für die Jahre 2004 - 2011 die EHZ gezahlt. Ist der wirtschaftliche Übergang aber noch in 2003 und die Ummeldung erst in 2004, ist ein Jahr EHZ verloren.
Freundliche Grüße