Eigenheimzulage und Arbeitslosengeld

Hallo allerseits; ich habe folgendes Problem:
Ich habe mit meinem Mann zusammen eine Eigentumswohnung vollständig neu ‚errichtet‘. Wir werden auch innerhalb der kommenden Wochen einziehen und sind gerade dabei zu überprüfen wie es mit der Eigenheimzulage aussieht. Der Bauantrag wurde in 2003 eingereicht und genehmigt, daher gelten für uns noch die ‚alten‘ Regeln und Einkommensgrenzen. Zunächst sah es so aus, daß wir über den Einkommensgrenzen liegen, dann bin ich allerdings in 2004 arbeitslos geworden und habe 9 Monate lang Alo-Geld bezogen. Meine Frage ist nun, wie dieses Alo-Geld bewertet wird, nehme ich einfach die Summe, die mir innerhalb der 9 Monate vom Arbeitsamt bekommen habe ? Oder kommt da noch etwas weg oder dazu ? Bei ‚normalen‘ Einkünften gilt das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten. Aber Werbungskosten hatte ich ja als Arbeitslose nicht, oder? Vielen Dank für Eure Hilfe :smile:

Hallo Tina,

das Arbeitslosengeld gehört n i c h t in die Berechnung des GdE (Gesamtbetrag der Einkünfte), welches für die Einkommensgrenzen maßgebend ist. Arbeitslosengeld gehört zu den steuerfreien Einkünften gem § 3 ESG und unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt (§ 32 b EStG). Für die EHZ ist dies nicht relevant.
Gruß
Michael