Eigenheimzulage und Baukindergeld

Hallo!
Eigenheimzulage und Baukindergeld gibt es für 8 Jahre, wobei man ein Jahr verlieren kann, wenn Übergabe des Hauses und Einzugstermin in verschiedene Jahre fallen.
(siehe Focus-Online http://focus.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=1566&zu…)
Wie ist das bei einem neuen Haus vom Bauträger? Wenn der Baubeginn dieses Jahr ist, wir aber erst nächstes Jahr einziehen können, entgeht uns dann auch ein Jahr Förderung? Oder sollten wir uns am Einwohnermeldeamt noch im Dezember ummelden, um die vollen 8 Jahre zu bekommen?!

Danke für eure Erfahrungen und Hilfen!

cu Jörg

Hallo Jörg,

wie Du selbst schon schreibst, kann dies nur passieren, wenn der wirtschaftliche Übergang der Immobilie und der (Selbst-) Nutzungsbeginn in verschiedenen Kalenderjahren liegen. Wenn der wirtschaftliche Übergang des Hauses auf Euch also erst im nächsten Jahr erfolgt und ihr auch im nächsten Jahr einzieht kann nichts schiefgehen, auch wenn mit dem Bau bereits in diesem Jahr begonnen wurde; Ihr erhaltet die volle Eigenheimzulage.

Freundliche Grüße

wolle

Hi

Wie ist das bei einem neuen Haus vom Bauträger? Wenn der
Baubeginn dieses Jahr ist, wir aber erst nächstes Jahr
einziehen können, entgeht uns dann auch ein Jahr Förderung?
Oder sollten wir uns am Einwohnermeldeamt noch im Dezember
ummelden, um die vollen 8 Jahre zu bekommen?!

Es kommt auf die Fertigstellung an. Erst dann kann die Übergabe erfolgen und im gleichen Jahr muss man dann einziehen.
Eine Fertigstellung im Januar ist also besser als im Dezember. Ist das Gebäude fertiggestellt, sollte man auch einziehen. Es muss ja nicht gleich alles perfekt sein, aber Ummeldung, Stromanmeldung, Telefon. Ein wenig wirtschaftliches Leben schadet nicht und dann zügig alles umziehen.
Viele Grüße
Cirwalda