Eigenheimzulage und Briefkasten

Guten Tag,
ich wußte nicht genau wohin und hoffe, ich bin hier gut aufgehoben.

Stellt euch mal bitte vor, jemand wohnt in seinem Eigentum, wofür er, weil es selbst genutzter Wohnraum ist, Eigenheimzulage bekommt.
Was würde jetzt passieren, wenn sich an dieser Adresse noch drei Personen anmelden würden?
Diese drei Personen hätten ihren ersten (oder zweiten - ich weiß nicht, ob das reichen würde?) Wohnsitz unter der gleichen Adresse, würden aber in echt woanders wohnen.
Sie bräuchten den Wohnsitz unter dieser Adresse, damit die Kinder weiter auf eine Waldorfschule in diesem Bundesland gehen können.

Hätte das Auswirkungen auf die Zahlung der Eigenheimzulage?

Vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Abend
Gruß
Kerstin

Hi !

Aus steuerlicher Sicht (denn Eigenheimzulage zählt in diesen Bereich) zählen nur die tatsächlichen Verhältnisse. Wohnen also in dem Haus tatsächlich nur Personen, die den weiteren Bezug der Eigenheimzulage nicht gefährden, so gibt es damit keine Probleme.

Sollte das Finanzamt nachfragen, kann man auch erklären, wieso zwar die Anmeldung erfolgte, eine tatsächliche Wohnsitznahme allerdings nicht durchgeführt wurde.

Ob allerdings die bloße Anmeldung des Wohnsitzes für die Schule ausreicht und/oder ab hier ein Verstoß nach dem Melderechtsrahmengesetz/Meldegesetzen der Länder vorliegt, kann ich nicht beurteilen.

BARUL76

Danke, geb ich so weiter - owT
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