Hallo liebe WWW-ler,
gleich vorweg, bevor ich wieder gelöscht oder verschoben werde: Ich brauche hier an dieser Stelle keine steuerliche Beratung, sondern lediglich einen Hinweis, was nun in welches Feld eingetragen wird, weil ich trotz INternet, Konz und Co zu blond bin diesen Bogen zur Beantragung der Eigenheimzulage auszufüllen.
Ausgangssituation:
Habe letztes Jahr ein Haus gekauft, dessen Nutzen und Lasten im April auf mich über gehen, ich also offiziell auch einziehen werde. Mir gehören an der Kiste 50%, ich bin nicht verheiratet mit dem anderen Besitzer. Die Immobilie hat geschätzte 140 qm, 12 qm entfallen auf freiberuflich genutztes Arbeitszimmer.
Kaufpreis XXXX nicht unterteilt in Haus und Boden in Summe mein Anteil XX
zusätzliche Kosten für Notar etc. YYYY in Summe mein Anteil YY
Herstellungskosten ZZZZ in Summe mein ANteil ZZ
So weit bin ich durch was ich wozu zählen kann. Jetzt aber noch eine Frage zu den Herstellungskosten: Da ich ja die Baumaßnahmen in der Zukunft durchführe kann ich nur Schätzungen einreichen. Riecht das dem Finanzamt oder wie geht man da vor?
Wie trage ich die Nummern der Zeile 41, 42, 43 ein. Die Summeist dann klar.
Dann gehts weiter mit Zeile 48 (ist auch noch klar)
Zeile 49 12 qm für AZ sind 8% an der GEsamtfläche, aber auf was beziehen sich die Kosten dann??? Sind das 8% auf den Kaufpreis oder auf die Summe der ermittelten Kosten aus Zeile 44?
Was ist die BEmessungsgrundlage aus Zeile 50??? Sind das dann die Gesamten Kosten abzüglich der Anteile auf das Arbeitszimmer???
Nach meiner Logik müsste ich ja erst die gesamten Kosten xxxx + yyyy + zzzz halbieren und dann von meinen 50% xx + yy + zz den Anteil für das AZ abziehen??? Oder ziehe ich AZ nur von XX ab???
Kann mich hier irgendwer verstehen und mein Problem lösen???
Völligst verzweifelt guckend und weiterhin Erklärungen lesend…undn auf Rettung wartend
Alexandra