eingangs frohe weihnachtsfeiertage und einen guten rutsch in ein un-holpriges 2009 auf diesem wege!
nun zum problem:
007 hat ein grundstueck erworben. zusammen mit miss moneypenny errichtet er im jahre 2006 ein haus auf diesem.
jeweils beide haben alles zu 50 % erworben und stehen auf saemtlichen dokumenten. das grundstueck gehoert ebenfalls beiden und beide stehen dementsprechend im grundbuch.
miss moneypenny beantragte damals rechtzeitig beim zustaendigen finanzamt die eigenheinzulage. zweimal bekam sie bereits einen betrag ueber EUR 1.250,00.
nun die frage der fragen:
wenn 007 miss moneypenny heiratet, hat auch er anspruch auf die eigenheimzulage und bekommt die „andere haelfte“ (EUR 1.250,00) vom finanzamt bewilligt?
ich habe mich totgegoogelt konnte jedoch zu diesem fall nichts finden. es ging dort meistens um zwei objekte und ehepaaren, die nun ein weiteres mal die eigenheimzulage beantragen wollten.
vielen lieben dank fuer eure zahlreichen und klugen antworten.
wenn 007 miss moneypenny heiratet, hat auch er anspruch auf
die eigenheimzulage und bekommt die „andere haelfte“ (EUR
1.250,00) vom finanzamt bewilligt?
???
Wieso soll er die andere Hälfte bekommen? Ähhhh, welche andere Hälfte?
Die EHZ gibt es nur Objektbezogen. D.h. ein Einfamilienhaus kann nur 1 x EHZ (1250) generieren. Eine Heirat tut nix zur Sache, allerhöchstens eine Veränderung der Einkommenssituation.
Und da 007 ja schon Besitzer ist, hätte er mit den Baulichen Voraussetzungen nur EHZ für eine eigengenutzte Wohnung -im Haus- erhalten können.
ist es denn nicht so, dass wenn beide nun eine heirat planen, jeweils insgesamt EUR 2.500,00 bekommen würden oder habe ich das wirklich ganz beschissen durcheinander gebracht und 007 hätte bereits JETZT anspruch auf EHZ, da er zu 50 % im grundbuch steht?
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ist es denn nicht so, dass wenn beide nun eine heirat planen,
jeweils insgesamt EUR 2.500,00 bekommen würden oder habe ich
das wirklich ganz beschissen durcheinander gebracht und 007
hätte bereits JETZT anspruch auf EHZ, da er zu 50 % im
grundbuch steht?
Seit 2004 sind es nur 1% der Anschaffungskosten (maximal aber 1.250 €). Dabei ist es egal ob Alt- oder Neubau, Ledig oder verheiratet.
Jeder natürliche Person hat(te) 1-malig das Recht diese Förderung zu nutzen. Allerdings gibt es nur eine Förderung je Objekt (mgl. Außnahme: Uneheliche Lebensgemeinschaft- Kauf des Objektes von 1. Partner alleine, zur Eigennutzung- Verkauf an den anderen Partner zur Eigennutzung nach Ablauf des ersten Förderzeitraumes nach 8 Jahren)
missverstaendnisse ohne ende! ich habe nicht gewusst (und das habe ich wirklich nicht), dass es ZWEI massgebliche daten gibt.
eine alte regelung (baubeginn vor dem 1. januar 2004) und eine neue (baubeginn nach dem 1. januar 2004).
ich las immer was von EUR 2.556,00 und ueberlegte und ueberlegt, warum ich dagegen „nur“ EUR 1.250,00 bekomme. kam dann auf den pfiffigen einfall, dass es mit dem familienstand zu tun haben muss, aber pustekuchen.
ich danke dir, fuer deine wichtigen antworten und entschuldige mich, dass ich mich ziemlich ungenau und durcheinander ausdrueckte.
schoenen feiertag und guten rutsch.
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Du hast in so weit Recht, dass Miss Moneypenny nur die hälftige Eigenheimzulage erhält, da sie nur hälftige Eigentümerin ist (§9 Abs.2 Satz 3 EigZulG). Wenn sie jedoch 1500€ im Jahr bekommt widerspricht sich das, ist da evtl. Kinderzulage enthalten?
Hat 007 keinen Anspruch auf Eigenheimzulage? Hat er den schon verbraten mit einer anderen Immobilie (sog. Objektverbrauch)? Wenn nicht müsste er einfach für seinen Teil einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen.
Das Eigenheimzulagegesetz wurde mehrmals geändert, deswegen wirst Du im Internet mehrer Fördersätze und auch Höchstbeträge finden.
jeweils beide haben alles zu 50 % erworben und stehen auf
saemtlichen dokumenten. das grundstueck gehoert ebenfalls
beiden und beide stehen dementsprechend im grundbuch.
miss moneypenny beantragte damals rechtzeitig beim
zustaendigen finanzamt die eigenheinzulage. zweimal bekam sie
bereits einen betrag ueber EUR 1.250,00.
nun die frage der fragen:
wenn 007 miss moneypenny heiratet, hat auch er anspruch auf
die eigenheimzulage und bekommt die „andere haelfte“ (EUR
1.250,00) vom finanzamt bewilligt?
Ja, wenn 007 sie beantragt und kein Gund zur Verweigerung besteht, wie zB 007 schon mal voll bekommen. Grundsätzlich hat jede Person auf genau einmal eine volle Förderung, aber bei Partnern nur auf je Person eine Hälfte. Zwei Hälften machen auch eine ganze Förderung aus,Finanzamtlogik. Die andere Hälfte pro Person konnte früher mit einem anderen Partner genutzt werden.
Alternativ könnte einer der Eheleute eine volle Förderung genutzt haben und der andere hatte noch eine frei.