Eigenheimzulage und Räumlicher Zusammenhang

Hallo im Forum,
ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein Haus mit zwei Wohnungen ge-
kauft. Jeder ist alleiniger Eigentümer einer Wohnung. Das Grundstück
steht im Miteigentum. Wir haben bislang jeder eine volle Eigenheim-
zulage für Altbauten bekommen. Jetzt hat es eine Kontrolle vom Finanz-
amt gegeben. Hierbei ist festgestellt worden, dass wir das Schlaf-
zimmer zusammen nutzen, und das Bad einer Wohnung nicht funktions-
tüchtig ist, da es gerade renoviert wird.

Beide Wohnungen haben getrennte Eingänge.

In den einschlägigen Kommentaren wird bei dem räumlichen Zusammenhang
immer nur von Ehepartnern gesprochen, wie ist das aber in unserem Fall.

Hallo Uwe,

auf der einen Seite dumm gelaufen, bzw. ungeschickt angestellt.

Auf der anderen Seite, habt ihr bereits Nachricht vom Finanzamt, dass sie euch diese streichen wollen???

Es kann jetzt sein, dass die eine Wohnung nicht als „Wohnung“ angesehen wird. Das hat aber nichts mit ehelich oder nichtehelich zu tun bzw. räumliche Trennung. Sondern, wird diese Wohnung als Wohnungseigentum genutzt? Wenn dies nicht möglich ist, dann kann die Zulage gestrichen werden. Ich hoffe du verstehst was ich meine.

Wenn ihr einen Bescheid bekommt, erhebt erstmal Einspruch dagegen. Begründet es damit,dass das eine Bad im Umbau ist und dir bzw. deiner Partnerin gar keine Möglichkeit blieb, als in der anderen Wohnung zu schlafen. Richtet in der zweiten Wohnung ein Schlafzimmer ein, richtet das Bad so her, dass man es nutzen kann, dann dürfte alles kein Problem mehr sein, dann wird die Wohnung selbst genutzt.

Und informiert euch bei jemanden, der sich da sehr gut mit auskennt (ich meine keinen Wald- und Wiesen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt).

Ich hoffe ich habe euch jetzt nicht mehr verwirrt, als nötig :wink:

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Hallo ufonet,
vielen Dank für die Antwort. Es ist ja nicht so, dass wir nur eine
Wohnung nutzen. In dem besagten Bad gab es einen Wasserschaden. Dieser
musste repariert werden. Aus diesem Grund habe ich gleich das Bad von
Grund auf renoviert. Schlafzimmer und Küche etc. sind auch jeweils vorhanden.
Bei Ehepaaren wird aber auch in diesen Fällen nur jeweils die halbe Zulage gezahlt. Da wir aber nicht verheiratet sind, weiss ich nicht wie es bei uns ist.

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Hi Uwe,

habt ihr den Bescheid von finanzamt schon??? Sonst wartet einfach mal darauf.

Galaktische Gruesse

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